Ich habe ein Kind bekommen – Was ändert sich für mich bei der Steuer?

Wer Kinder hat, der kann bei den Steuern eine Menge an Geld sparen. So können zum Beispiel Kinderbetreuungskosten seit 2006 von der Steuer abgesetzt werden. Im folgenden Artikel erfahren Sie, wo Eltern im Bereich der Steuern besonders sparen können.

Es gibt Kosten, die während eines Jahres entstehen können und die sich steuermindernd auswirken. Dazu gehören unter anderem Werbungskosten und Kinderbetreuungskosten. Diese können als Freibetrag auf die Lohnsteuerkarte eingetragen werden. So zahlt man schon während des laufenden Jahres eine geringere Lohnsteuer.

Die Lohnsteuer-Ermäßigung

Der Freibetrag bei der Lohnsteuer kann bis zum 30. November des aktuellen Jahres eingetragen werden. Allerdings müssen ein paar Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Es muss beim zuständigen Finanzamt ein Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung eingereicht werden.
  • Die eingetragenen Kosten müssen mindestens 600 Euro betragen, sodass die Antragsgrenze die 600 Euro übersteigt.
  • Handelt es sich um Werbungskosten, müssen diese sogar über 920 Euro liegen.

Steuer Ersparnis mit Kind dank Erziehungs-, Eltern- oder Mutterschaftsgeld

Grundsätzlich gibt es zahlreiche Einnahmen, meist so genannte Lohnersatzleistungen, die nicht versteuert werden müssen. Dazu gehören das Mutterschaftsgeld, Kindergeld, Erziehungsgeld, Arbeitslosengeld und Elterngeld. Dabei unterliegen das neue Elterngeld und das Mutterschaftsgeld dem Progressionsvorbehalt. Je höher das Einkommen, desto höher ist natürlich der prozentuale Steuersatz. Das wird wiederum als Steuerprogression bezeichnet.

Zwar muss für steuerfreie Einnahmen keine Einkommenssteuer gezahlt werden, doch wirken sich diese auf den Steuersatz aus, über den die steuerpflichtigen Einnahmen besteuert werden. So werden die steuerfreien Einnahmen zur Berechnung des Steuersatzes zum Verdienst dazugerechnet.

Beispiel: Beträgt das Einkommen 60.000 Euro plus Mutterschaftsgeld in Höhe von 5.000 Euro, dann ergibt sich daraus ein Steuersatz von 20,3723 Prozent. Mit diesem Steuersatz werden die 60.000 Euro versteuert. Daraus ergibt sich eine Einkommenssteuer von 12.223,38 Euro.

Wenn das Mutterschaftsgeld nicht mit eingerechnet worden wäre, dann läge dieser Steuersatz bei 19,3767 Prozent, was eine Steuer-Belastung von 597,36 Euro entspricht. Erziehungs- und Kindergeld wirken sich aber nicht auf die Steuer aus, da sie nicht dem Progressionsvorbehalt unterliegen.

Kinderbetreuungskosten absetzen

Eine weitere Möglichkeit, mit der Eltern Steuern sparen können, ist das Absetzen von Kinderbetreuungskosten. Dazu gehören folgende Kosten:

  • Kosten für Babysitter, Honorare für selbstständige Tagesmütter
  • Beiträge für Kindertagesstätten, Kindergärten, Internate, Kinderhorte und ähnliche Einrichtungen
  • Taschengeld für eine Aupair-Hilfe
  • Gehalts- und Lohnzahlungen für eine eigens angestellte Tagesmutter

Weitere absetzbare Nebenkosten

Zusätzlich können noch weitere Nebenkosten der Kinderbetreuung von der Steuer abgesetzt werden. Wenn das Kind abgeholt oder nach Hause gefahren wird, können diese Fahrtkosten absetzt werden. In der Regel 30 Cent pro Kilometer.

Achtung: Wird die Betreuung vom Kind beispielsweise von Oma und Opa übernommen, dann ist es auch möglich die Kosten geltend zu machen.