Griechenland: Neue Umsatzsteuersätze ab 15. März 2010

Griechenland hat ab 15. März 2010 die Umsatzsteuersätze erhöht. Beschlossen wurde ferner eine Anpassung der Verbrauchsteuern für Tabak-, Alkohol- und Mineralölprodukte, die Einführung einer Strom- und Luxussteuer und die Festsetzung von Einmalbeiträgen auf das Einkommen von Privatpersonen.

Griechenland befindet sich in ernsthaften Schwierigkeiten. Die Schulden drohen dem Land über den Kopf zu wachsen. Unter anderem wurde daher eine Anhebung der Umsatzsteuersätze beschlossen.

Griechenland hebt Umsatzsteuersätze an
Griechenland hat umfangreiche Sparmaßnahmen und Steueranhebungen beschlossen. Während aber für die meisten der geplanten Änderungen noch keine Gesetzesentwürfe vorliegen, ist das "Gesetz zum Schutz der nationalen Wirtschaft durch Notmaßnahmen zur Bekämpfung der Finanzkrise" bereits verabschiedet. Durch dieses Gesetz werden Verbrauchsteuern für Tabak-, Alkohol- und Mineralölprodukte angepasst, eine Strom- und Luxussteuer eingeführt, ein Einmalbeitrag auf Einkommen von Privatpersonen festgesetzt und die Umsatzsteuersätze erhöht.

Ab 15. März 2010 haben die Umsatzsteuersätze in Griechenland die folgende Höhe:

  • Der Regelsteuersatz der Umsatzsteuer wurde von 19% auf 21% erhöht.
  • Der ermäßigte Steuersatz der Umsatzsteuer stieg von 9% auf 10%.
  • Der stark ermäßigte Steuersatz der Umsatzsteuer stieg von 4,5% auf 5%.

Weitere Steueranhebungen in Griechenland
Die neue Luxussteuer wird für verschiedene Waren erhoben, die als Luxuswaren (Flugzeuge, Helikopter, Boote, Schmuck, bestimmte Lederwaren, PKW ab einem bestimmten Kaufpreis und so weiter) eingestuft werden. Die Steuer hierauf beträgt zwischen 10% und 30%.

Neben der Luxussteuer und der Erhöhung der Umsatzsteuer steigen in Griechenland noch die folgenden Steuern:

  • Die Tabaksteuer erhöht sich um 2% auf 65%.
  • Für alkoholische Getränke wird je nach Art des Getränks die Verbrauchsteuer von 0,014 Euro bis  1,20 Euro pro Flasche angehoben.
  • Die Mineralölsteuer wird für Benzin um 0,08 Euro und für Diesel sowie Heizöl um 0,03 Euro angehoben.
  • Die ebenfalls bereits neu eingeführte Stromsteuer beträgt für Unternehmen 2,50 Euro pro MWh und für Privatleute 5,00 Euro pro MWh.

Ab einem Einkommen von 100.000 Euro wird ein Einmalbeitrag auf das Einkommen von Privatpersonen in Höhe von 1% des in 2010 deklarierten Gesamteinkommens festgesetzt.