Schon jetzt daran denken: Die Feststellungsfrist für Ihren Jahresabschluss

Um den Jahresabschluss rechtzeitig dem hierfür vorgesehenen Gremium (bei der AG meist der Aufsichtsrat, bei der GmbH die Gesellschafterversammlung) den geprüften Jahresabschluss nebst und Prüfungsbericht vorlegen zu können, müssen Sie unter anderem auf die Feststellungsfrist besonders achten.
Bei den Personenhandelsgesellschaften stellen die persönlich haftenden Gesellschafter den Jahresabschluss auf und stellen alle Gesellschafter den Jahresabschluss fest. Der Aufsichtsrat einer Aktiengesellschaft hat seinen Bericht innerhalb eines Monats, nachdem ihm die vorher geprüften Vorlagen zugegangen sind, dem Vorstand zuzuleiten. Geschieht dies nicht, hat der Vorstand dem Aufsichtsrat eine zusätzliche Frist von höchstens einem Monat einzuräumen. Innerhalb von acht Monaten müssen sämtliche Arbeiten beendet sein, weil in den ersten 8 Monaten die Hauptversammlung stattzufinden hat.
Kapitalgesellschaft
Aufstellungsfrist in Monaten
Feststellungsfrist in Monaten
endgültiger Abschluss innerhalb von … Monaten 
 
 
regulär
ggf. zu-sätzlich
 
kleine
6
1
1
8
mittelgroße
3
1
1
8
große
3
1
1
8

Die Gesellschafter einer GmbH haben eine Feststellungsfrist innerhalb der ersten acht Monate oder, wenn es sich um eine kleine Gesellschaft handelt, bis zum Ablauf der ersten elf Monate des Geschäftsjahres und haben auch in dieser Zeit über die Ergebnisverwendung zu beschließen. Eine Verlängerung der Aufstellungsfrist oder der Feststellungsfrist durch den Gesellschaftsvertrag ist nicht möglich.

Die Aufstellungsfrist und die Feststellungsfrist sind zu beachten