Steuern sparen und Haftung begrenzen durch Betriebsaufspaltung

Steuerlast und Haftung - beides können sie durch Betriebsaufspaltung wirksam begrenzen. Bei der Betriebsaufspaltung wird Betriebsvermögen in eine Besitzgesellschaft ausgegliedert und an eine Betriebsgesellschaft vermietet. Damit nutzen Sie durch die Betriebsaufspaltung die Vorteile einer Kapitalgesellschaft einerseits und eines Personenunternehmens andererseits.
Mit einer Betriebsaufspaltung die Steuerlast senken und die Haftung begrenzen
Durch eine Betriebsaufspaltung kombinieren Sie die Vorteile der GmbH mit denen einer Personengesellschaft. Insbesondere können Sieeinen Teil des Betriebsvermögens von der Haftung freihalten unddie Steuerlast für Ihre GmbH senken.
Durch Betriebsaufspaltung entstehen 2 selbstständige Unternehmen
Bei der Betriebsaufspaltung wird ein Teil des GmbH-Vermögens auf ein Personenunternehmen übertragen. Dadurch entstehen bei der Betriebsaufspaltung 2 selbstständige Unternehmen, die aber weiter eine wirtschaftlichhe Einheit bilden.

1. Ein Besitzunternehmen (oft in Form einer GbR, OHG oder KG), das Eigentümer von Gegenständen des Betriebsvermögens ist. Dies können (bebaute) Grundstücke, bewegliches Anlagevermögen oder auch immaterielle Wirtschaftsgüter (Patente, Erfindungen, Lizenzen etc.) sein.  

2. Ein Betriebsunternehmen (meistens eine GmbH), das die Wirtschaftsgüter des Besitzunternehmens mietet und damit Geschäfte betreibt. 

So beschränken Sie die Haftung des GmbH-Vermögens
Als Gesellschaftler haften Sie in der Regel bis zur Höhe Ihrer Stammeinlage für Verbindlichkeiten der GmbH. Das Vermögen der GmbH haftet dagegen voll. Mit einer Betriebsaufspaltung können Sie jedoch Vermögensgegenstände aus der GmbH auslagern und somit vor dem Zugriff von Gläubigern schützen.