Reichensteuer – mit diesem Modell entgehen Sie dem Steuerzuschlag

Die "Reichensteuer" ist da: Ledige mit Einkünften ab 250.000 € und Verheiratete ab 500.000 € müssen seit dem 1. Januar 2007 einen Spitzensteuersatz von 45% (sonst 42%) zahlen. Nur gewerbliche und freiberufliche Einkünfte bleiben von diesem Steuerzuschlag für Besserverdienende ausgenommen. Sinn und Zweck des unter dem Namen "Reichensteuer" bekannt gewordenen Steuerzuschlag sind umstritten. Immerhin gibt es genügend Gestaltungsmodelle, mit denen sich das Einkommen unter die Bemessungsgrenze drücken lässt.
Die Reichensteuer: Die Absichten des Gesetzgebers und Realität
Vor allem die SPD forcierte 2006 – sozusagen als gerechten Ausgleich für die zahlreichen Kürzungen sowie Abgaben- und Steuererhöhungen – eine Reichensteuer für Bezieher hoher Einkommen.
Steuerexperten sind skeptisch. Denn: Ein solcher Steuerzuschlag bringt nur wenig Geld in die Kasse und hat daher eher symbolische Bedeutung. Da aber nur wenige Steuerzahler von der Steuererhöhung unmittelbar betroffen sind, ist die Reichensteuer in der Bevölkerung populär.
Beratungseinkünfte bleiben bei der Reichenstuer außen vor
Modell für GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer: Als GmbH-Geschäftsführer und Anteilseigner können Sie auch als selbstständiger Berater für Ihre Firma tätig werden. Der Bundesfinanzhof (BFH, Az.: XI R 32/00) hat klar entschieden, dass solche Tätigkeiten selbst für Gesellschafter einer Familien-GmbH und sogar bei Einmann-GmbHs durchaus zulässig sind. Auch ein ordentlich bestellter Gesellschafter-Geschäftsführer kann neben seiner Angestellten-Tätigkeit für seine Firma beratend tätig sein.

Modell für Besserverdienende: Mit einer Denkmalschutz-Immobilie Ihr Einkommen senken
Immobilieninvestitionen sind nach Streichung der degressiven Abschreibung heute auch nicht mehr das, was sie früher waren. Zwar "produzieren" Mietimmobilien in den ersten Jahren weiterhin Verluste, die Sie als Investor mit anderen positiven Einkünften steuermindernd verrechnen, doch nicht in der Größenordnung wie früher.
Nur noch Denkmalschutz-Immobilien bieten Ihnen hohe Steuervorteile.

Modell für Anleger: Mit der "richtigen" Depotstruktur der Reichensteuer entkommen

Um der drohenden Reichensteuer zu entgehen, sollten Sie unbedingt auch Ihre Kapitaleinkünfte einer Prüfung unterziehen.

Der Grund:
Zinseinkünfte müssen Sie in voller Höhe mit Ihrem persönlichen Steuersatz versteuern, bei Dividenden gilt dagegen das günstige Halbeinkünfteverfahren. Denken Sie daran: Auch Spekulationsgeschäfte mit Aktien (Verkauf innerhalb von 12 Monaten mit Gewinn) unterliegen (noch) dem Halbeinkünfteverfahren.
Das bedeutet: Sie brauchen nur die Hälfte der Dividenden oder Spekulationsgewinne zu versteuern. Wie sich das auf Ihr Einkommen auswirkt, zeigt das folgende Beispiel:

Nicht optimiertes Depot

Mieteinkünfte                                     200.000 € Kapitaleinkünfte aus Dividenden      + 15.000 € Zinsen                                              + 45.000 €                                                          —————- Gesamteinkommen                         = 252.500 € Steuern darauf                                  123.435 €
Optimiertes Depot Mieteinkünfte                                    200.000 € Kapitaleinkünfte aus Dividenden (Halbeinkünfteverfahren)                + 45.000 € Zinsen                                             + 15.000 €                                                        ————— Gesamteinkommen                        = 237.500 € Steuern darauf                                 105.236 €
Ersparnis:                                           18.199 €

Fazit: Das geschickte Umschichten seines Depots von Zinswerten in Dividendenwerte erspart dem Anleger 2007 über 18.000 € Steuern.

Praxis-Tipp "Reichensteuer"

Sprechen Sie daher rechtzeitig zum Jahresbeginn mit Ihrem Bankberater und lassen Sie sich beraten, welche Anlagemöglichkeit unter steueroptimierten Gesichtspunkten sich Ihnen bieten.