Die Energiesteuer – das müssen Sie darüber wissen

Die Energiesteuer - besser bekannt unter ihrem früheren Namen Mineralölsteuer - ist unter den Verbrauchssteuern die ertragreichste vor der Einfuhrumsatzsteuer und vermutlich auch die bekannteste.

Die Energiesteuer wird auf feste, flüssige und gasförmige Energieträger erhoben. Das sorgt dafür, dass die Energiesteuer unter jenen Steuern, deren Aufkommen zu 100% dem Bund zufließt, die ertragreichste ist.

Es gibt bei der Energiesteuer unterschiedliche Steuersätze, die einerseits von der Art des Energieerzeugnisses abhängig sind und zweitens von der Art der Verwendung. So gibt es z.B. unterschiedliche Steuersätze für Benzin, Diesel und Erdgas.

Was die unterschiedlichen Verwendungsarten betrifft, so ist das bekannteste Beispiel dafür Heizöl bzw. Diesel. Bis 1995 war Heizöl mit Diesel chemisch identisch und konnte theoretisch auch in Kraftfahrzeugen eingesetzt werden. Heizöl wird allerdings als Brennstoff für Heizanlagen wesentlich günstiger besteuert. Somit wäre die Verwendung von Heizöl als Kraftstoff für Kraftfahrzeuge Steuerhinterziehung. Um das zu verhindern, wird Heizöl rot eingefärbt und der Zoll führt regelmäßige Kontrollen durch.

Dass unterschiedliche Verwendungsarten unterschiedlich besteuert werden, hängt mit unterschiedlichen Fördermaßnahmen zusammen, mit denen der Fiskus bestimmte Branchen oder auch Bedürfnisse fördert. Da wird z.B. mit dem niedrigeren Steuersatz für Diesel das Transportgewerbe gefördert und mit dem sehr niedrigen Steuersatz für Heizöl das Bedürfnis der Menschen, im Winter ihre Wohnungen zu heizen. Auch Energieerzeugnisse, die für die Herstellung von Strom verwendet werden, unterliegen stark reduzierten Steuersätzen.

Der Verbraucher zahlt

Wie bei fast allen Verbrauchssteuern ist der Verbraucher, derjenige, der die Steuerbelastung trägt. Jedoch wird die Steuer vom Hersteller abgeführt bzw. vom Inhaber eines Lagers für Energieerzeugnisse, wenn das Energieerzeugnis in den freien Handel kommt. Die Steuer muss dann spätestens bis zum 10. des übernächsten Monats gemeldet und abgeführt werden. Sollte jemand Energieerzeugnisse herstellen, ohne die dafür erforderliche Erlaubnis zu besitzen, wird die Steuer sofort fällig.

Das besondere an Verbrauchssteuern wie der Energiesteuer ist, dass sie über die Preisgestaltung meist komplett auf den Verbraucher abgewälzt werden. Wie bei manchen anderen Verbrauchssteuern beinhaltet auch die Energiesteuer gewisse Lenkungsabsichten, die z. B. darin bestehen, die Menschen zu veranlassen, bestimmte Energieerzeugnisse wie z. B. Erdgas stärker zu nutzen, bzw. weniger Energieerzeugnisse zu verbrauchen. Beispiele dafür sind die ökologische Steuerreform mit der Erhöhung der damaligen Mineralölsteuer und die stark reduzierten Steuersätze für Erdgas und Biokraftstoffe.

Die meisten steuerlichen Förderungen bei den Verbrauchssteuern sind schon automatisch in den Steuersätzen enthalten. Einige Förderungen müssen auch erst beantragt werden, wie z.B. die Steuerrückerstattung beim Agrardiesel. Im Gegensatz zum normalen Diesel und dem Heizöl ist beim Agrardiesel die steuerliche Förderung nicht automatisch im Preis erhalten, sondern muss erst vom betreffenden Landwirt beantragt werden. Die Erstattung beträgt dann 21,48 cent je Liter. Damit sinkt die Steuerbelastung für Agrardiesel auf 25,56 cent je Liter. Verwendet der Landwirt jedoch Biodiesel oder Pflanzenöl für seine landwirtschaftlichen Maschinen, so ist das steuerfrei. Der Landwirt bekommt also die darauf gezahlte Energiesteuer komplett erstattet.