Neues Unternehmensregister: Diese Unternehmen sind betroffen

Seit dem 01. Januar 2007 ist das neue elektronische Unternehmensregister im Internet freigeschaltet. Für all diejenigen von Ihnen, die wegen der Unternehmensgröße schon bisher der Publizitätspflicht unterlagen, bedeutet das: Die Veröffentlichung erfolgt nicht mehr manuell in Papierform, sondern elektronisch via Internet. Rechtsgrundlage für die zahlreichen Änderungen ist das Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG).
Unternehmensregister: Diese Unternehmen sind betroffen
Die nachfolgenden Unternehmen sind seit dem 01. Januar 2007 verpflichtet, ihren Jahresabschluss der Öffentlichkeit im Internet elektronisch im Unternehmensregister zugänglich zu machen:
Kapitalgesellschaften
Alle:
  • Aktiengesellschaften
  • Kommanditgesellschaften auf Aktien und
  • GmbHs
Personengesellschaften ohne eine natürliche Person als persönlich haftendem Gesellschafter
  • GmbH & Co. KG
  • OHG mit einer Kapitalgesellschaft als persönlich haftendem Gesellschafter
Nach Publizitätsgesetz verpflichtete Personen, z.B. Einzelkaufleute und alle Unternehmen, die die folgenden Merkmale erfüllen:
In drei aufeinanderfolgenden Jahren werden zwei der drei folgenden Merkmale erfüllt:
  1. Bilanzsumme über 65 Mio. €
  2. Umsatz über 130 Mio. €
  3. Durchschnittlich mehr als 5.000 Mitarbeiter

Neben den drei genannten Hauptgruppen gibt es noch die eingetragenen Genossenschaften, die in der Praxis jedoch keine entscheidende Rolle spielen.

Sie veröffentlichen Ihren Jahresabschluss unter der seit dem 1. Januar 2007 gültigen Internetadresse www.unternehmensregister.de. Nachdem Sie sich kostenlos angemeldet und registriert haben, können Sie sich über die folgenden Punkte informieren:
  • Registerbekanntmachungen
  • Rechnungslegung / Finanzberichte
  • Gesellschaftsbekanntmachungen
  • Fondsinformationen
  • Kapitalmarktinformationen
  • Insolvenzen
Unternehmensregister statt Handelsregister
Mit Einführung des elektronischen Handelsregisters entfällt Ihre Verpflichtung bei Ihrem bisherigen Handelsregister Ihren Jahresabschluss vorzulegen. Alle Unternehmen, deren Geschäftsjahr nach dem 31. Dezember 2005 begonnen hat, sind von der Neuregelung betroffen. Hat Ihr Geschäftsjahr vor dem 01. Januar 2006 begonnen, legen Sie Ihren Abschluss noch wie bisher bei Ihrem Handelsregister in Papierform vor.