Betriebsprüfungen bringen dem Staat 2008 über 17 Milliarden Euro

Die 13.337 Betriebsprüfer beschertem dem Staat 2008 ein steuerliches Mehrergebnis in Höhe von 17,8 Milliarden Euro. Dabei wurden 210.636 Unternehmen "Opfer" einer Betriebsprüfung.

Jedes Jahr erstellt das Bundesministerium der Finanzen (BMF) auf der Grundlage von Meldungen der Bundesländer eine Statistik über die Ergebnisse der steuerlichen Betriebsprüfung. Die Statistik zu den Betriebsprüfungen umfasst ausschließlich die von den Ländern verwalteten Besitz- und Verkehrsteuern und die Gewerbesteuer.

Somit werden die Einfuhrumsatzsteuer, die Zölle und spezielle Verbrauchsteuern sowie die Gemeindesteuern (außer der Gewerbesteuer) von der Statistik zu den Betriebsprüfungen nicht erfasst.

Betriebsprüfungen als Instrument der Finanzverwaltung
Die Betriebsprüfung (Außenprüfung) ist ein wichtiges Instrument der Finanzverwaltung zur Durchsetzung des Besteuerungsanspruchs des Staates. Die Rechtsgrundlage für Betriebsprüfungen findet sich in § 193 der Abgabenordnung (AO), wonach Außenprüfungen bei Steuerpflichtigen zulässig sind, die einen gewerblichen oder land- und forstwirtschaftlichen Betrieb unterhalten oder die freiberuflich tätig sind.

Betriebsprüfungen bei sonstigen Steuerpflichtigen
Betriebsprüfungen sind bei den übrigen Steuerpflichtigen insbesondere dann zulässig, wenn für die Besteuerung erhebliche Verhältnisse der Aufklärung bedürfen und eine Prüfung im Finanzamt nach Art und Umfang des zu prüfenden Sachverhalts nicht zweckmäßig ist (§ 193 Abs. 2 Nr. 2 AO).

Größenklassen für Zwecke der Betriebsprüfung
Für Zwecke der Betriebsprüfung werden die Steuerpflichtigen in die Größenklassen

  • Großbetriebe (G),
  • Mittelbetriebe (M),
  • Kleinbetriebe (K) und
  • Kleinstbetriebe (KSt)

eingeteilt (§ 3 Betriebsprüfungsordnung – BpO). Die Zuordnung zu einer dieser Größenklassen für Zwecke der Betriebsprüfung ist dabei vom Umsatz und Gewinn der Steuerpflichtigen abhängig.

Die Einordnung in eine Größenklasse hat für den einzelnen Betrieb Auswirkungen auf die Häufigkeit der Betriebsprüfungen.

Anzahl der Betriebsprüfungen im Jahr 2008
Wie aus dem Monatsbericht Juni 2009 des Bundesministeriums der Finanzen hervorgeht, waren im Jahr 2008 in der Betriebskartei der Finanzämter 8.390.722 Betriebe erfasst, von denen 210.636 Gegenstand einer Betriebsprüfung waren. (2,5 %). Ferner waren 26.297 sonstige Fälle (Verlustzuweisungsgesellschaften, Bauherrengemeinschaften und Steuerpflichtige mit bedeutenden Einkünften) erfasst, von denen 3.386 Fälle geprüft wurden.

Zeitraum von Betriebsprüfungen
Während bei Großbetrieben der jeweilige Zeitraum der Betriebsprüfungen an den vorhergehenden Prüfungszeitraum anschließen soll (§ 4 Abs. 2 BpO), um eine durchgehende Prüfung sämtlicher Veranlagungszeiträume zu erreichen, wird für die übrigen Betriebe lediglich gefordert, dass ein Zeitraum für die Betriebsprüfung nicht mehr als drei zusammenhängende Besteuerungszeiträume umfasst (§ 4 Abs. 3 BpO).

In der Praxis der Betriebsprüfung spiegeln sich diese Anforderungen im Prüfungsturnus wider, also dem Zeitraum, der durchschnittlich vergeht, bis ein Betrieb wieder einer Betriebsprüfung unterliegt. Dieser Turnus für Betriebsprüfungen differiert sehr stark für die einzelnen Größenklassen. So wird ein Großbetrieb rechnerisch alle 4,26 Jahre geprüft, ein Kleinstbetrieb hingegen alle 90,78 Jahre. Im Durchschnitt aller Größenklassen liegen 39,84 Jahre zwischen den Betriebsprüfungen.

Durch Kombination beider Größen lässt sich die Prüfungsdichte, also die Wahrscheinlichkeit, dass ein Veranlagungsjahr im Rahmen einer Betriebsprüfung geprüft wird, ermitteln. Während bei Großbetrieben circa 82 % der Veranlagungsjahre durch eine Betriebsprüfung geprüft werden, sind es bei Kleinstbetrieben lediglich circa 3 %.

Anzahl der Betriebsprüfer
Im Jahr 2008 waren in den Betriebsprüfungen der Länder bundesweit 13.337 Außenprüfer im Einsatz. Sie erzielten durch die durchgeführten Betriebsprüfungen ein Mehrergebnis von 17,8 Milliarden Euro, dies sind durchschnittlich 1,3 Millionen Euro je Betriebsprüfer.

Die Betriebsprüfung der Großbetriebe ergab ein Mehrergebnis von 14,0 Milliarden Euro, dies sind im Durchschnitt circa 350.400 Euro je geprüftem Betrieb. Die Betriebsprüfung der Kleinstbetriebe erbrachte insgesamt ein Mehrergebnis von 1,0 Milliarden Euro beziehungsweise circa 14.600 Euro je geprüftem Betrieb.

Mehrergebnisse der Betriebsprüfung nach Steuerarten
Bei der Aufschlüsselung des Mehrergebnisses durch die Betriebsprüfungen geschlüsselt nach Steuerarten tritt die Körperschaftsteuer mit 5,3 Milliarden Euro deutlich hervor. Einen erheblichen Anteil am Mehrergebnis durch die Betriebsprüfungen haben auch die Zinsen nach § 233a AO mit 3,2 Milliarden Euro. Die Verzinsung nach § 233a AO (Vollverzinsung) schafft einen Ausgleich dafür, dass die Steuern trotz des gleichen gesetzlichen Entstehungszeitpunkts zu unterschiedlichen Zeitpunkten festgesetzt und erhoben werden. Der Zinslauf beginnt 15 Monate nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Steuer entstanden ist, und endet mit Ablauf des Tages, an dem die Steuerfestsetzung wirksam wird.

Einzelheiten zu den Betriebsprüfungen im Jahr 2008
Einzelheiten zu den Betriebsprüfungen im Jahr 2008 mit zahlreichen Tabellen und Statistiken enthält der Monatsbericht Juni 2009 des Bundesministeriums der Finanzen.