Beispiel: Sie haben eine Ansparabschreibung über 5.000 Euro für einen Geschäftswagen, Typ VW Golf gebildet. Den schaffen Sie innerhalb der Investitionsfrist nicht an. Deshalb müssen Sie nach 2 Jahren Ihren Gewinn wieder um die 5.000 Euro erhöhen. Gleichzeitig bilden Sie aber erneut eine Ansparabschreibung für denselben Geschäftswagen, wodurch Sie die Gewinnerhöhung neutralisieren. Als zusätzliche Belastung werden für Sie deshalb lediglich 600 Euro "Straf"-Zinsen an das Finanzamt fällig, weil Sie die Investitionsfrist nicht eingehalten haben.
Beachten Sie: Sind Sie nicht länger als 6 Jahre selbstständig, gelten Sie für das Finanzamt als Existenzgründer. Dann beträgt die Investitionsfrist bei der Ansparabschreibung 5 Jahre. Außerdem müssen Sie keine Zinsen zahlen, wenn Sie innerhalb dieser Frist doch nicht investieren sollten (§ 7 g Abs. 7 und 8 Einkommensteuergesetz).