Ansparabschreibung: Angemessenheit ist kein Zulassungskriterium

Schon heute können Sie mit einer Investition Steuern sparen, die Sie erst in einigen Jahren tätigen wollen. Das geht mit einer Ansparabschreibung: Sie teilen dem Finanzamt genau mit, was Sie anschaffen wollen und wieviel Sie dafür voraussichtlich ausgeben werden. 40% der Kosten ziehen Sie sofort von Ihrem Gewinn ab und verringern so Ihre Steuerlast in diesem Jahr.
Weil dieses Steuersparmodell sehr attraktiv ist, prüft das Finanzamt natürlich sehr genau, ob Sie die Voraussetzungen für eine Ansparabschreibung erfüllen. Nach Meinung des Finanzgerichts Düsseldorf ist dafür allerdings kein Kriterium, ob die Anschaffung auch angemessen ist. Das Finanzamt darf Ihnen also die Ansparabschreibung nicht kürzen, wenn Sie einen Porsche als Geschäftswagen kaufen wollen, aber nur ein Golf angemessen wäre (Finanzgericht Düsseldorf, 07.06.2004, Aktenzeichen: 7 K 5808/02).

Tipp: Erkennt das Finanzamt eine Ansparabschreibung nicht an, weil die Anschaffungskosten angeblich unangemessen sind, legen Sie dagegen Einspruch ein. Ob Sie damit durchkommen, ist allerdings noch nicht endgültig geklärt – beim BFH läuft ein Revisionsverfahren (Aktenzeichen: X R 29/04).

Weil dieses Steuersparmodell sehr attraktiv ist, prüft das Finanzamt natürlich sehr genau, ob Sie die Voraussetzungen für eine Ansparabschreibung erfüllen. Nach Meinung des Finanzgerichts Düsseldorf ist dafür allerdings kein Kriterium, ob die Anschaffung auch angemessen ist. Das Finanzamt darf Ihnen also die Ansparabschreibung nicht kürzen, wenn Sie einen Porsche als Geschäftswagen kaufen wollen, aber nur ein Golf angemessen wäre (Finanzgericht Düsseldorf, 7.6.2004, Aktenzeichen: 7 K 5808/02).

Tipp: Erkennt das Finanzamt eine Ansparabschreibung nicht an, weil die Anschaffungskosten angeblich unangemessen sind, legen Sie dagegen Einspruch ein. Ob Sie damit durchkommen, ist allerdings noch nicht endgültig geklärt – beim BFH läuft ein Revisionsverfahren (Aktenzeichen: X R 29/04).

Schon heute können Sie mit einer Investition Steuern sparen, die Sie erst in einigen Jahren tätigen wollen. Das geht mit einer Ansparabschreibung: Sie teilen dem Finanzamt genau mit, was Sie anschaffen wollen und wieviel Sie dafür voraussichtlich ausgeben werden. 40% der Kosten ziehen Sie sofort von Ihrem Gewinn ab und verringern so Ihre Steuerlast in diesem Jahr.