So können Sie beim Umzug Steuern sparen

Ein Umzug ist für viele Menschen keine Seltenheit. Ob aus beruflichen oder privaten Gründen, laut Statistiken ziehen Deutsche etwa fünfmal im Leben um, sicher mit steigender Tendenz. In diesem Zusammenhang entstehen häufig hohe Kosten, mit denen Steuern sparen möglich ist. Wie Sie beim Umzug Steuer sparen, erfahren Sie hier.

Nehmen Sie erstmalig eine Tätigkeit auf oder wechseln den Arbeitgeber? Liegt Ihre neue Wohnung so nah am Arbeitsort, dass Sie die frühere Fahrzeit um täglich eine Stunde verkürzen? Oder beenden Sie eine doppelte Haushaltsführung? In allen Fällen sind die Transportkosten, z. B. Inanspruchnahme eines Spediteurs, Umzugskosten aus beruflichem Grund.

So können Sie beim beruflichen Umzug Steuern sparen

Fahrten mit dem eigenen Auto am Umzugstag schlagen mit 0,30 EUR pro gefahrenem Kilometer zu buche. Auch bereits im Vorfeld entstandene Reisekosten zur Suche einer Wohnung oder eines Jobs sind relevant. Mit diesen Angaben können Sie also
beim Umzug Steuern sparen.

Weiterhin können Übernachtungskosten sowie Verpflegungsmehraufwendungen beim Umzug Steuern sparen. Hinzu kommen Maklerkosten für die Wohnungssuche, doppelte Mietzahlungen für die alte Wohnung oder die bereits angemietete neue Bleibe. Aber auch Nebenkosten, wie Parkgebühren oder Zahlungen an Umzugshelfer, sind Werbungskosten und helfen, beim Umzug Steuern zu sparen.
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Daneben wird vom Finanzamt eine Umzugskostenpauschale gewährt. Diese beträgt für Ledige 695 EUR, für jedes weitere Familienmitglied 306 EUR. Verheiratete erhalten eine Pauschale von 1.390 EUR. Damit sind beispielsweise Kosten für Renovierungen der alten Wohnung, Möbelmontagen, Fahrzeugummeldung und Telefonanschluss abgegolten. Möglich, aber mit hohem Verwaltungsaufwand verbunden, wäre auch ein Einzelnachweis dieser Kosten. 

Bei privatem Umzug Steuern sparen

Auch ohne beruflichen Grund gibt es die Möglichkeit, Umzugskosten in der Einkommensteuererklärung geltend zu machen. Dies ist immer bei durchgeführten Leistungen von Firmen der Fall. Dabei kann es sich etwa um eine Umzugsspedition handeln. Aber auch der Aufbau einer Küche oder anderer Möbel, ein Herdanschluss, das Verlegen von Fußböden in der neuen Wohnung gelten als Handwerkerleistungen oder haushaltsnahe Dienstleistungen.

Um beim Umzug Steuern zu sparen, müssen Sie dem zuständigen Finanzamt immer die Rechnung und den Kontoauszug der Bezahlung vorlegen. Die steuerliche Entlastung beläuft sich auf 20 % der Leistung, die in der Rechnung ausgewiesen ist.

Entstehen Umzugskosten, weil eine Krankheit oder Behinderung vorliegt, ist mitunter auch eine Kostenanerkennung möglich. Hierzu muss ein amtsärztliches Attest vorliegen.

Finanzielle Vorteile durch Belege und Aufzeichnungen sichern

Beteiligen Sie das Finanzamt an Ihren Ausgaben, indem Sie geeignete Nachweise für Ihre Kosten vorlegen. Sollte der neue Arbeitgeber einen Teil der Kosten übernehmen, muss dies ebenfalls berücksichtigt werden. Die Mühe lohnt sich, wenn nach einiger Zeit Ihr Steuerbescheid mit der Post kommt und die Anerkennung der Kosten erfolgt ist. Dann haben Sie wirklich Steuern gespart!