Aktienverluste von der Steuer absetzen
Aktienverluste können Sie von der Steuer absetzen, wenn die Wertminderung voraussichtlich von Dauer ist und der Aktienkurs mindestens 5 Prozent unter dem Kaufkurs plus Anschaffungskosten liegt. Nutzen Sie eine aktuelle Änderung der Rechtsprechung.