GmbH: Verdeckte Gewinnausschüttungen bei Darlehen

Gelingt der Fremdvergleich in punkto Darlehensvertrag zwischen Anteilseigner (oder einer nahestehenden Person) und der Kapitalgesellschaft, hat der Betriebsprüfer wenig Chance, eine verdeckte Gewinnausschüttung zu monieren. Dabei ist unbedingt darauf zu achten, dass nicht schon einzelne Unstimmigkeiten beim Fremdvergleich den Betriebsprüfer auf den Plan rufen. Lesen Sie hier mehr!

E-Bilanz: Das können Sie erwarten

„Elektronik statt Papier“ – lautet eine der Initiativen der Bundesregierung im Rahmen der nationalen E-Government-Strategie. Das sogenannte Steuerbürokratieabbaugesetz verpflichtet die bilanzierenden Unternehmen, Bilanz und GuV elektronisch an die Finanzverwaltung zu übermitteln. Welche Chancen und Herausforderungen die E-Bilanz mit sich bringt, lesen Sie in diesem Beitrag.

Betriebsübergabe mit Investitionsabzugsbetrag: Das sollten Sie beachten!

Bei einer Betriebsübergabe wird Unternehmensvermögen auf die nachfolgende Generation übergeben. Wenn die abgebende Generation hier zunächst einen Investitionsabzugsbetrag gebildet hat, stellt sich die Frage, ob dieser von der vermögenserhaltenden Generation weitergeführt werden darf. Unter Umständen können sich hier enorme Liquiditätsvorteile auf der einen oder anderen Seite ergeben.

Rechnungsabgrenzungsposten im Jahresabschluss richtig erfassen

Rechnungsabgrenzungskosten dienen der periodengerechten Erfolgsermittlung. Wenn Sie beispielsweise Zahlungen vor dem Bilanzstichtag leisten, die wirtschaftlich auf eine Zeit nach dem Abschlussstichtag fallen, erfassen Sie die entsprechenden Werte als aktive Rechnungsabgrenzungsposten im Jahresabschluss. Wie Ihnen dies fehlerfrei gelingt, erfahren Sie hier.

Ein professionelles Debitorenmanagement verbessert die Liquidität

In vielen kleinen und mittelständischen Unternehmen kommt es zu starken Zahlungsverzögerungen und hohen Forderungsausfallraten. Mit einem sogenannten professionellen Debitorenmanagement können Sie Ihre Liquiditätssituation aber erheblich verbessern. Hier erfahren Sie, wie Sie die einzelnen Schritte des Managements in Ihrem Unternehmen einführen.

GmbH und Darlehensbeziehungen: Halten Sie diese Regeln ein

Wenn eine GmbH ihrem Anteilseigner oder einer anderen nahestehenden Person ein Darlehen gewährt, werden die Betriebsprüfer des Finanzamtes einen genauen Blick wagen, wittert der Beamte doch schnell eine verdeckte Gewinnausschüttung. In der Tat finden sich in der Rechtsprechung zahlreiche Fälle, in denen auch die obersten Richter eine verdeckte Gewinnausschüttung erkannt haben. Hier die Details.

Beachten Sie diese Bewertungsgrundsätze für Ihren Jahresabschluss

Bei der Erstellung des Jahresabschlusses sind die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) und die Bewertungsgrundsätze zu beachten. Zu den Letztgenannten gehören beispielsweise die Grundsätze der Unternehmensfortführung, der Einzelbewertung und der Darstellungsstetigkeit. Erfahren Sie hier, was die einzelnen Grundsätze für Sie bedeuten.

GmbH: Auf die Durchführung der Tantiemevereinbarung achten!

Die Zeit der Jahresabschlüsse ist auch die Zeit der Tantiemezahlungen. Was aber tun Sie, wenn es für die GmbH vorteilhafter ist, auf die Auszahlung der Tantieme zu verzichten? In solchen Fällen neigt man schnell dazu, die Auszahlung schlicht in die Zukunft zu verschieben. Dies darf jedoch, zumindest beim beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer, so ohne Weiteres auf keinen Fall geschehen!

Abgabefrist 31. Mai – Was ist, wenn die Steuererklärung nicht fertig ist?

Der 31. Mai steht vor der Tür. Das ist jährlich die Abgabefrist der Steuererklärung beim Finanzamt. Doch nicht jeder steht unter dem Termindruck. Der 31. Mai gilt nur für diejenigen, die verpflichtet sind eine Steuererklärung abzugeben. Geben Sie freiwillig ab, weil Sie eine Erstattung erhoffen, sind Sie nicht an die Frist gebunden.

Förderprogramme zur Verbesserung der Energieeffizienz

Nutzen Sie jetzt die neuen Förderprogramme zur Verbesserung Ihrer Energieeffizienz. Allein die KfW Bankengruppe wird in den nächsten fünf Jahren mehr als 100 Milliarden Euro für Investitionen im Energiebereich zur Verfügung stellen. Davon können auch Sie profitieren. Wie die Förderprogramme genau aussehen, erfahren Sie im folgenden Beitrag.