Betriebsveranstaltung: Freigrenze beachten
Betriebsveranstaltungen, sei es das Sommerfest, die Weihnachtsfeier oder eine sonstige betriebliche Feier, sind bei Arbeitgebern und Arbeitnehmern beliebt. Es sollte jedoch unbedingt darauf geachtet werden, dass es nach dem Feiern kein böses Erwachen in Form von Lohnsteuer und Sozialversicherung gibt.