Nutzen Sie diese Spartipps für Angestellte

Angestellte können bei der Steuer sparen, denn bestimmte Leistungen und Kosten können steuerlich geltend gemacht werden. Die folgenden Steuerspartipps für Angestellte zeigen auf, welche Steuervorteile sich genau ergeben und welche Dinge es zu beachten gilt.

Steuerspartipps für Angestellte
beinhalten die folgenden Beispiele:

1. Die richtige Steuerklassenkombination auswählen

Welche Steuerklasse die richtige ist, hängt in erster Linie von der persönlichen Situation ab.

Steuerklassenkombination 4/4:

Diese Kombination erhalten Lebenspartner/Ehegatten automatisch ohne einen Antrag stellen zu müssen. Eine Steuererklärung muss hier nicht abgegeben werden. Meist liegt die einbehaltene Lohnsteuer aber über der eigentlichen Steuerschuld. Daher lohnt sich in den meisten Fällen ein Wechsel.

Steuerklassenkombination 4/4 mit Faktor:

Diese Kombination muss beim Finanzamt beantragt werden. Sie ist von Vorteil, wenn der Lohnsteuerabzug im Monat der Steuerschuld der späteren Veranlagung entsprechen soll. Trotzdem kann es hier zu Nachzahlungen kommen, und zwar dann wenn sich im Voraus Arbeitslöhne noch verändern.

Steuerklassenkombination 3/5:

Diese Steuerklasse bei verschieden hohen Verdiensten der Lebenspartner/Eheleute, bringt das meiste Netto-Gehalt. Derjenige mit dem höheren Verdienst erhält hier die Steuerklasse 3 und der andere die Steuerklasse 5. Wenn diese Kombination gewählt wird, dann müssen beide Partner eine Steuererklärung einreichen und mit Steuernachzahlungen rechnen.

Weitere Steuerspartipps für Angestellte:

2. Die Steuerklasse wechseln

Die Lohnsteuerklasse kann jeder Ehegatte oder Lebenspartner einmal jährlich wechseln. Je früher dieser Wechsel erfolgt, desto eher kann man von den eventuellen Vorteilen profitieren. Wenn ein Partner mit Lohnersatzleistungen rechnet, dann lohnt sich wiederum die Steuerklasse 3, wie zum Beispiel bei Arbeitslosengeld, Elterngeld oder Kurzarbeitergeld.

Diese Einnahmen werden von der Höhe des Nettoeinkommens berechnet. Das bedeutet je höher das Netto-Einkommen vor den Lohnersatzleistungen, desto höher fällt auch die Leistung aus. Somit kann sich ein Wechsel durchaus lohnen. Der Steuernachteil in der Steuerklasse 5 kann so wieder ausgeglichen werden.

3. Die Steuererklärung für 2010 abgeben

Meist brauchen Arbeitnehmer keine Steuererklärung abgeben. Trotzdem kann sich das lohnen. Denn die zu viel einbehaltene Lohnsteuer kann man sich zurückholen. Arbeitnehmer haben 4 Jahre lang dafür Zeit eine Steuererklärung einzureichen. Somit können Anträge auf eine Arbeitnehmer-Sparzulage und Steuererklärungen bis zum 31. Dezember 2014 eingereicht werden.

4. Kinderbetreuungskosten

Zu den Steuerspartipps für Angestellte zählt auch, dass unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten für die Kinderbetreuung, und zwar ein Drittel von den Kosten und maximal 4.000 Euro für Kinder von 0 bis 14 Jahren, als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden können. Dazu gehören die Kosten für die Schulaufgabenbetreuung, Tagesmütter oder für den Kindergarten.

All diese Steuerspartipps für Angestellte zeigen deutlich, dass sich eine Steuererklärung auch für Angestellte lohnen kann, die gesetzlich nicht dazu verpflichtet sind, eine Erklärung einzureichen.