Dann können Sie nämlich werbeträchtig kommunizieren, dass Sie den Beschenkten von seiner – streng genommen bestehenden – Versteuerungspflicht befreien. Sie verschaffen Ihrem Geschenk damit höhere Aufmerksamkeit und sich selbst ein positives Image. Nebeneffekt: Bei einem Geschenk bis 35 €, das Sie pauschal besteuern, ist die Pauschalsteuer als Betriebsausgabe absetzbar.
Pauschalsteuer: Bei wertvollen Geschenken droht Ärger
Bei Geschenken im Wert von mehr als 35 € entfällt Ihr Betriebsausgaben- und ggf. auch Ihr Vorsteuer- oder Pauschalsteuerabzug. Auf ein solches Geschenk müssen Sie aber auch keine Umsatzsteuer abführen, da Sie keinen Vorsteuerabzug haben (§ 3 Abs. 1b Satz 2 UStG).
Trotzdem können teure Geschenke auch für Kleinunternehmer sinnvoll sein, wenn sie sich wegen der Werbewirkung und Kontaktförderung in Form von Aufträgen rentieren. Ihre Kosten dafür sind dann nicht abziehbare Betriebsausgaben.