Geld sparen: Werbungskosten und Spenden in der Einkommenssteuererklärung

Viele deutsche Steuerzahler geben ihre Steuerklärung jedes Jahr pünktlich ab und begleichen ebenso pünktlich ihre Rechnung. Nur vergessen Sie dabei die wohl einfachste Möglichkeit um in der Einkommenssteuer viel Geld zu sparen. Das tolle an dieser Möglichkeit: Man kann Geld sparen und gleichzeitig etwas Gutes tun und sich engagieren. Die Stichwörter hierzu lauten "Werbungskosten" und "Sonderausgaben". Zwei weit gefächerte Begriffe, die im Detail und für diesen Zweck aber schnell und leicht erklärt sind!

Stichwort: Werbungskosten

Unter Werbungskosten versteht man allgemein hin die Kosten die anfallen um Einkünfte zu erzielen. Das ist eine sehr weit gefasste Definition, aber konkret geht es jetzt darum die Werbungskosten für Berufsverbände und Interessenvertretungen abzugrenzen. Politische Parteien und private Vereine gehören nicht dazu.

Für diese Institutionen darf ein Arbeitnehmer die anfallenden Beträge komplett und im vollen Umfang von seiner Steuer absetzen. Dazu gehören beispielsweise die Jahresbeiträge, aber auch Aufwendungen wie Reise-, und Verpflegungskosten die im Rahmen einer ehrenamtlichen Tätigkeit anfallen. Grundsätzlich wird jedem Arbeitnehmer ein pauschaler Betrag in Höhe von 1.000,00 EUR von seinen Einkünften als Werbungskosten abgezogen.

Um höhere Werbungskosten belegen zu können sind Belege und Nachweise erforderlich.

Stichwort: Sonderausgaben

In den Sonderausgaben hat der deutsche Fiskus eine effektive Möglichkeit zum sparen von Steuern geschaffen, mit dem man gleichzeitig etwas Gutes tun und sich engagieren kann. Spenden und Mitgliedsbeiträge gehören in die Kategorie der allgemeinen Sonderausgaben und sind in der Summe bis zu 20% von dem gesamten Einkommen absetzbar.

Dazu gehören ausschließlich geldwerte Leistungen wie Spenden, Mitgliedsbeiträge an private Vereine und politische Parteien und die Unterstützung anderer wohltätigen Zwecke. Kriterium ist dabei die steuerbegünstigte Förderung der jeweiligen Institution. Diese können Sie sich mit einer Spendenquittung jedes Jahr bestätigen lassen.

Dort müssen die geleisteten Beiträge, sowie ein Hinweis auf die steuerliche Begünstigung angegeben sein.

Steuern und soziales Engagement – Ein Sparmodell mit Geschichte

Die Historie der indirekten Förderung gesellschaftlicher Institutionen und wohltätiger Vereine geht bis in die Anfänge des 19. Jahrhunderts zurück und ist in Deutschland eine steuerrechtliche Tradition. Der Gedanke dahinter ist so rational wie profan, denn wenn ein Bürger seine steuerliche Last verringern kann wird er zusätzliche Anreize haben sich gesellschaftlich und gemeinnützig zu engagieren.

Eine Gesetzgebung die es für den Steuerzahler attraktiv macht sein Engagement aktiv zu betreiben, und die sich letztendlich positiv auf die zu entrichtende Einkommenssteuer auswirkt.