Garantieleistungen: Wie Sie mit den richtigen Werten unangreifbar sind

Es zeigt sich bei Betriebsprüfungen immer wieder: Rückstellungen für Garantieleistungen werden von vielen Unternehmen vernachlässigt. Die Folge: Entweder werden zu geringe Rückstellungen gebildet, so dass der Gewinn und damit auch die Steuerlast höher als notwendig ausfallen. Oder es werden zu hohe Rückstellungen für Garantieleistungen gebildet, die die Betriebsprüfer dann kürzen, so dass kräftige Steuernachzahlungen fällig werden.
Rückstellungen für Garantieleistungen: Der Stichtag ist entscheidend
Generell gilt: Rückstellungen für eine drohende Inanspruchnahme aus Garantie- oder Gewährleistungsfällen sind zu bilden, falls zum Bilanzstichtag hinreichend wahrscheinlich ist, dass Garantieleistungen vom Kunden in Anspruch genommen werden.

Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie gesetzlich oder vertraglich zu Garantieleistungen verpflichtet sind oder aber aus Kulanz gegenüber dem Kunden handeln. Unerheblich auch, wie Sie Ihre Verpflichtungen erfüllen, ob Sie beispielsweise nachbessern, eine Preisminderung akzeptieren, den Vertrag rückgängig machen und/oder Schadensersatz leisten.

Wie wird die Rückstellung für Garantieleistungen nun aber der Höhe nach richtig angesetzt? Grundlage für die Ermittlung ist der am Bilanzstichtag vorhandene garantiebehaftete Umsatz. Das ist der Umsatz innerhalb des Zeitraums, für den Ihre Garantieverpflichtungen am Bilanzstichtag noch nicht abgelaufen ist.
Beispiel: Die Garantieverpflichtung für alle Werksleistungen beträgt zwei Jahre. Ihr garantiebehafteter Umsatz am 31.12.2006 ist die Summe aller Werksleistungen der Jahre 2005 und 2006.
Diese Umsätze zählen nicht mit
Folgende Umsätze dürfen bei der Ermittlung der Rückstellungen für Garantieleistungen grundsätzlich nicht einbezogen werden:
  • Umsätze, bei denen die Garantiezeit abgelaufen ist. Kulanzrückstellungen müssen gesondert beurteilt werden
  • Umsätze, für die keine Garantieverpflichtung besteht, weil nicht der Händler, sondern der Hersteller die Garantie übernommen hat
  • Umsätze, bei denen ein Rückgriffsrecht auf einen Subunternehmer besteht
  • Umsätze, für die eine Produkthaftpflichtversicherung besteht
Garantieleistungen – Betrieblichen Erfahrungssatz ermitteln
Aus Basis der Garantiefälle in der Vergangenheit ermitteln Sie Ihren betrieblichen Erfahrungssatz (Prozentsatz). Beispiel: Nach Ihren Unterlagen verursachen die Garantieleistungen eines Jahres durchschnittlich 1% Ihrer Jahreseinnahmen aus Leistungen und Lieferungen, für die Sie Garantie geben.
Wenn Sie diesen Prozentsatz auf den garantiebehafteten Umsatz anwenden, erhalten Sie die Höhe der Rückstellungen für Garantiefälle.
Praxis-Tipp:
Führen Sie fortlaufend und lückenlos Buch über Ihre Garantieleistungen. Fehlt eine solche Dokumentation, gelten für bestimmte Branchen Erfahrungswerte. Diese entnehmen Sie folgender Tabelle:
Erfahrungssätze bei der Bildung von Garantierückstellungen
Auch wenn sie nicht verbindlich sind und Sie auf deren Anwendung keinen Rechtsanspruch haben, so werden sie doch in der Regel vom Finanzamt anerkannt. Nutzen Sie diese Übersicht (in Auszügen) deshalb als wertvolle Orientierungshilfe.
Baugewerbe
0,5 bis 2% des Soll-Umsatzes eines Jahres
Brückenbau
1% der Garantiesumme
Dachdecker
1% des Sollumsatzes zweier Jahre
Malergewerbe
1 % des Sollumsatzes eines Jahres
Möbeleinzelhandel
1,5% eines Vierteljahres-Umsatzes, bis zu 1% eines Halbjahres-Umsatzes
Straßenbau
1 bis 2% des garantiebelasteten Soll-Umsatzes von zwei Jahren

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