Die Verbrauchssteuern in Deutschland

Wir alle zahlen Steuern. Selbst wenn wir nicht zur Einkommensteuer veranlagt werden oder Lohnsteuer abgeführt wird, so ist fast jeder Kauf mit Mehrwertsteuer belastet. Und hinzu kommen noch einmal unzählige Verbrauchssteuern, wie zum Beispiel die Biersteuer, Hundesteuer, Mineralölsteuer etc.

Deutschland steht in dem Ruf, eines der kompliziertesten Steuersysteme der Welt zu haben. Dies betrifft nicht nur die Lohn- und Einkommensteuer, sondern die Besteuerung an sich. So kostet das Steak beim Fleischer 7 Prozent Mehrwertsteuer. Das gleiche Steak im Restaurant um die Ecke kostet dann schon 19 Prozent.

An jedem Liter Treibstoff verdient Vater Staat deutlich mehr als Dutzende Tankstellenpächter. Und je teurer Rohöl gehandelt wird, umso mehr verdient der Staat, und zwar durch die Mineralölsteuer – eine typische Verbrauchssteuer.

Der Gesetzgeber hält Verbrauchssteuern für gerechtfertigt, weil die übrigen Steuerarten den Aufgaben der Besteuerung nicht in vollem Umfang genügen, nicht hinreichend ergiebig sind und eine ungleichmäßige Belastung bewirken. Der Verbrauch wird dabei als Nachweis für ein vorhandenes steuerfähiges Einkommen gesehen.

Was sind Verbrauchssteuern?
Verbrauchssteuern sind Steuern, die den Verbrauch (Konsum) belasten sollen. Die Erhebung von Verbrauchssteuern setzt in der Praxis fast immer beim Hersteller oder Lieferanten an. Der Gesetzgeber unterstellt hierbei, dass mit der Verbrauchssteuer die gesamte Steuerbelastung auf den Verbraucher abgewälzt wird.

Bei Verbrauchssteuern handelt es sich in der Regel um partielle Steuern, die sich sowohl auf Sachgüter als auch auf Dienstleistungen, Güter des Verbrauchs und den Gebrauch von Nutzgegenständen beziehen.

Nur wenige Verbrauchssteuern werden auf direktem Weg beim Konsumenten erhoben. In Betracht kommen sie nur dort, wo eine Kontrolle relativ leicht möglich ist, wie etwas bei der Hundesteuer.

Die Umsatzsteuer als Verbrauchssteuer
Die Besteuerung des Verbrauchs durch eine Verbrauchssteuer kann sich auf nahezu alle Verbrauchsarten beziehen. Die bekannteste allgemeine Verbrauchssteuer ist die Mehrwert- oder Umsatzsteuer. Verbrauchssteuern können sich aber auch auf ausgewählte Arten von Verbräuchen beschränken.

Spezielle Verbrauchssteuern
Zu den Verbrauchssteuern im weiteren Sinn gehören auch die Aufwandsteuern, wie zum Beispiel die Hundesteuer oder die Kfz-Steuer (Was sich 2010 bei der Kfz-Steuer ändert).

Die früher in Deutschland erhobenen speziellen Verbrauchssteuern auf Salz, Zucker, Tee und Leuchtmittel wurden bereits 1993 abgeschafft.

Gegenwärtig werden bundesweit unter anderem folgende spezielle Verbrauchssteuern erhoben:

  • Biersteuer
  • Branntweinsteuer
  • Kaffeesteuer
  • Mineralölsteuer
  • Schaumweinsteuer
  • Stromsteuer
  • Tabaksteuer

Hinzu kommen als örtliche Verbrauchssteuern der Gemeinden und Gemeindeverbände. Dies sind

  • Hundesteuer,
  • Vergnügungssteuer,
  • Jagdsteuer und
  • Fischereisteuer sowie
  • vereinzelt die Getränke- und Zweitwohnungssteuer.

Die Mineralölsteuer als bedeutende Verbrauchsteuer
Die Mineralölsteuer ist eine Verbrauchssteuer auf importierte oder im Inland gewonnene Mineralöle, die als Treib- oder Heizstoffe verwendet werden.

Seit 1989 wird diese Verbrauchssteuer auch auf zu Heizzwecken verwendetes Erd- und Flüssiggas erhoben. Je nach Mineralölart gelten unterschiedliche, für Heizöle ermäßigte Steuersätze (Heizölsteuer). Im Rahmen der ökologischen Steuerreform wurde die Verbrauchssteuer auf Benzin und Dieselkraftstoff 1999-2003 merklich erhöht.

Die Tabaksteuer als Gesundheitssteuer?
Die Tabaksteuer ist eine Verbrauchssteuer für auf im Inland hergestellte und eingeführte Tabakwaren sowie auf Rohtabak und Tabakersatzstoffe.

Steuerschuldner dieser Verbrauchssteuer ist der Hersteller beziehungsweise der Importeur der Tabakwaren.

Die Entrichtung der Tabaksteuer wird durch Steuerzeichen – sogenannte Banderolen – kenntlich gemacht. Das Aufkommen aus dieser Verbrauchssteuer fließt dem Bund zu. Das Mehraufkommen dieser Verbrauchssteuer aus den Erhöhungen der letzten Jahre soll zur pauschalen Abgeltung von Aufwendungen der Krankenkassen für versicherungsfremde Leistungen dienen.

Biersteuer: Eine der ältesten Verbrauchssteuern
Die Biersteuer ist eine der ältesten Verbrauchssteuern überhaupt. In Deutschland und z. B. auch in Österreich sind die Steuersätze dieser Verbrauchssteuer gestaffelt nach der Biergattung und nach der Höhe des jährlichen Ausstoßes der Brauereien. Das Aufkommen dieser Verbrauchssteuer steht in Deutschland den Ländern zu.

Die Hundesteuer als Verbrauchssteuer für die Gemeinden
Bei der Hundesteuer handelt es sich um eine Verbrauchssteuer, die den Gemeinden zufließt. Sie wird auf das Halten von Hunden erhoben. In der Regel steigt der Steuersatz pro Hund mit der Zahl der gehaltenen Hunde an.

Eine Befreiung von dieser Verbrauchssteuer ist aus polizeilichen oder gesundheitlichen Gründen möglich.