Neue Leasingbilanzierung nach IFRS

Der International Accounting Standards Board (IASB) hat am 19. März das Diskussionspapier zur künftigen Leasingbilanzierung vorgelegt. Mit diesem Diskussionspapier zur Leasingbilanzierung, das in einer gemeinsamen Anstrengung mit dem Financial Accounting Standards Board (FASB) entstanden ist, will der IASB der anhaltenden Kritik an der gegenwärtigen bilanziellen Abbildung von Leasingsachverhalten begegnen.

Ermessensspielräume bei der Leasingbilanzierung
Die Kritik an der gegenwärtigen Leasingbilanzierung bezieht sich vor allem auf die aufseiten der Leasingnehmer bestehenden Ermessensspielräume. Diese Ermessensspielräume bei der Leasingbilanzierung führen dazu, dass nahezu identische Sachverhalte bilanziell vollständig unterschiedlich abgebildet werden können.

Der IASB und der FASB haben sich daher im Rahmen ihrer Beratungen über die Behandlung von Sachverhalten, die sich auf das Leasing beziehen, dazu entschlossen, sich zunächst auf die Bilanzierung beim Leasingnehmer zu konzentrieren. Somit wird der Bilanzierung von Leasingsachverhalten aus Sicht des Leasinggebers nur wenig Augenmerk geschenkt.

Ein neuer Standard, der die Bilanzierung von Leasingsachverhalten bei den Leasingparteien regelt, wird zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht für erforderlich gehalten. Allerdings haben beide Boards erkannt, dass es in der Praxis durchaus vorkommen kann, das Unternehmen gleichzeitig sowohl als Leasingnehmer als auch Leasinggeber fungieren. Für solche Fälle ist mit der Neuregelung der Bilanzierung von Leasingverhältnissen beim Leasingnehmer eine konsistente Bilanzierung sicherzustellen. 

Anwendungsbereich der neuen Leasingbilanzierung
Mit dem Diskussionspapier zur Leasingbilanzierung ist nicht beabsichtigt, den Anwendungsbereich des IAS 17, Leasingverhältnisse, zu ändern. Auch zukünftig sollen sowohl materielle als auch bestimmte immaterielle Vermögenswerte Gegenstand der Leasingbilanzierung sein.

Die Boards haben sich dahingehend verständigt, dass der Leasingnehmer zukünftig sämtliche, aus einem Leasingverhältnis resultierenden, Vermögenswerte (Nutzungsrechte) und Schulden (aus der Nutzung resultierende Zahlungsverpflichtungen) in seiner Bilanz auszuweisen hat. Von den Boards wird die theoretische Ableitung zu dieser Leasingbilanzierung als "right-to-use"-Ansatz bezeichnet.

Danach fallen auch alle im Zusammenhang mit Leasingverhältnissen, dem Leasingnehmer typischerweise gewährte Optionen (Verlängerungsoptionen, Kaufoptionen) in den Anwendungsbereich des neuen Standards.

Der "right-to-use"-Ansatz zur Leasingbilanzierung
Nach dem "right-to-use"-Ansatz zur Leasingbilanzierung wird der erste Bilanzansatz des zu aktivierenden Nutzungsrechts von der Bewertung der gleichzeitig eingegangenen Zahlungsverpflichtung bestimmt. Dabei wird die Höhe der Zahlungsverpflichtung (Finanzschuld bzw. Leasingverbindlichkeit) von der Laufzeit des Leasingverhältnisses bestimmt. Nach dem Standardentwurf zur Leasingbilanzierung soll sich die Leasingverbindlichkeit bei erstmaliger Verbuchung des Leasingverhältnisses (lease inception) wie folgt ermitteln:

Summe der über die vereinbarte Mindestlaufzeit zu zahlenden fixen Leasingraten
+ Zahlungsverpflichtung aus der Ausübung einer Verlängerungs- oder Kaufoption
+

Erwartungswert der Zahlungsverpflichtungen aus

  • der Inanspruchnahme vom Leasingnehmer gewährter Restwertgarantien;
  • Strafzahlungen (z.B. wegen vorzeitiger Kündigung oder der Nicht-Ausübung einer Option);
  • bedingten Leasingraten z. B. aufgrund geänderter Indizes, erzielter Umsätze oder geänderter Auslastung des Leasingobjekts;
  • sonstigen bedingten Leasingraten.
= Zu passivierende Leasingverbindlichkeit

Sofern ein Leasingnehmer die Möglichkeit hat, das Leasingverhältnis zu mehreren Terminen zu verlängern, wird die Laufzeit des Leasingverhältnisses und damit auch die zu passivierende Leasingverbindlichkeit danach bemessen, in welchem Jahr die Ausübung der Verlängerungsoption die höchste Wahrscheinlichkeit aufweist.

Abweichend hiervor erfolgt die Ermittlung der sonstigen Zahlungsverpflichtungen mit deren Erwartungswert, d. h. anhand von wahrscheinlichkeitsgewichteten Szenarien (probability-weighted estimate). 

Jährliche Überprüfung der Leasingbilanzierung
Nach den Vorstellungen der Boards sind die Leasingverhältnisse zu jedem Bilanzstichtag daraufhin zu überprüfen, ob sich – zum Beispiel aufgrund eines geänderten Unternehmensumfeldes – die Zahlungsverpflichtung für die Leasingbilanzierung geändert hat.

Diesbezüglich wird man davon ausgehen können, dass sich die Notwendigkeit einer Anpassung der Leasingbilanzierung zu jedem Bilanzstichtag ergeben wird, da eine geänderte Einschätzung über die Ausübung von Verlängerungs- und/oder Kaufoptionen eine entsprechend angepasste Bewertung der Leasingsachverhalte nach sich zieht.

Der im Zuge einer solchen Überprüfung festgestellte Anpassungsbetrag zur Leasingbilanzierung soll zu einer entsprechenden Erhöhung oder Verminderung des aktivierten Nutzungsrechts führen.

Das Diskussionspapier zur Leasingbilanzierung steht als PDF-Datei zum Download zur Verfügung.