Latente Steuern in der IFRS-Rechnungslegung: Bewertung

Für die Berechnung und Bewertung latenter Steuern sind im Rahmen der IFRS-Rechnungslegung die Steuersätze maßgebend, die sich voraussichtlich für den Zeitpunkt der Auflösung einer zeitlich begrenzten Steuerdifferenz ergeben.

Latente Steuern sind nach IFRS mit den Steuersätzen zu berechnen, deren Gültigkeit für den Zeitpunkt der Auflösung einer zeitlich begrenzten Steuerdifferenz erwartet wird. Berechnet werden die latenten Steuern nach IFRS dann durch Multiplikation der Differenzen mit dem erwarteten Steuersatz.

Zukünftiger Steuersatz zur Berechnung latenter Steuern nach IFRS
In der Regel wird der zukünftige Steuersatz dem Unternehmen nicht bekannt sein. Daher wird zur Ermittlung der latenten Steuern nach IFRS auf den am Bilanzstichtag geltenden Steuersatz abgestellt. Lediglich wenn das Inkrafttreten von Steuersatzänderungen mit hinreichender Sicherheit angenommen werden kann, etwa bei der Zustimmung des Bundesrates zum Steuergesetz, werden die latenten Steuern nach IFRS mit dem zukünftig geltenden Steuersatz berechnet.

Beachten Sie: Eine bloße Schätzung des zukünftigen Steuersatzes ist für die Ermittlung der latenten Steuern nach IFRS nicht gestattet.

Relevanter Steuersatz zur Berechnung latenter Steuern
In die Ermittlung des Steuersatzes zur Berechnung der latenten Steuern nach IFRS ist die gesamte Ertragsteuerbelastung eines Unternehmens einzubeziehen. Für deutsche Kapitalgesellschaften setzt sie sich aus Gewerbeertragsteuer und Körperschaftsteuer einschließlich Solidaritätszuschlag zusammen.

Für die Ermittlung latenter Steuern von Einzelunternehmen und Personenhandelsgesellschaften ist hingegen nur die Gewerbeertragsteuer relevant. Die Einkommensteuer und der Solidaritätszuschlag ist der Privatsphäre des Inhabers beziehungsweise der Gesellschafter zuzurechnen.

Keine Abzinsung latenter Steuern nach IFRS
Latente Steuern werden nach IFRS nicht abgezinst. Dieses Verbot bewirkt im Zeitablauf eine Überbewertung latenter Steuern, vor allem bei langfristigen temporären Differenzen (z. B. bei Grund und Boden).

Hinweis: Eine Abzinsung von latenten Steuern nach IFRS würde eine detaillierte Aufstellung des zeitlichen Verlaufes der Umkehrung jeder einzelnen temporären Differenz unter Berücksichtigung zahlreicher Annahmen erforderlich machen. Schon aufgrund der Praktikabilität wurde daher darauf verzichtet.