Künstlersozialabgabe 2011: Es bleibt bei 3,9 Prozent

Der Abgabesatz für die Künstlersozialabgabe bleibt im Jahre 2011 unverändert bei 3,9 Prozent. Von der Künstlersozialabgabe sind auch 2011 wieder alle Unternehmen betroffen, die nicht nur gelegentlich kreative Leistungen von selbstständigen Künstlern oder Publizisten einkaufen.

Bei der Künstlersozialabgabe bleibt es 2011 bei einem Abgabesatz von 3,9 Prozent. Nach einer Mitteilung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zeigt die Novelle der Künstlersozialversicherung aus dem Jahr 2007 positive Wirkung, sodass der Abgabesatz zur Künstlersozialabgabe 2011 weiterhin bei 3,9 Prozent gehalten werden konnte.

Künstlersozialabgabe 2011
Ein Unternehmen ist im Jahr 2011 zur Künstlersozialabgabe verpflichtet, wenn es im Jahr 2011 nicht nur gelegentlich Künstler i. S. des KSVG beauftragt. Dies ist in der Regel dann der Fall, wenn es in einem Kalenderjahr mehr als drei entsprechende Aufträge erteilt.

Die Höhe der Künstlersozialabgabe richtet sich nach einem jährlich neu festgesetzten Prozentsatz der Bemessungsgrundlage. Bemessungsgrundlage ist dabei das im jeweiligen Jahr an Künstler und Publizisten gezahlte Honorar.

Der Abgabesatz für die Künstlersozialabgabe beträgt im Jahr 2011 – ebenso wie im Jahr 2010 – 3,9 Prozent der Bemessungsgrundlage.

Warum bleibt die Künstlersozialabgabe 2011 konstant?
Die Künstlersozialversicherung konnte die durch konjunkturell bedingte Auftragsrückgänge entstandenen Einnahmeausfälle mit Überschüssen aus den Vorjahren ausgleichen. So kann die Künstlersozialabgabe im Jahr 2011 mit 3,9 Prozent auf Vorjahresniveau gehalten werden.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hält dies vor dem schwierigen wirtschaftlichen Hintergrund für ein gutes Ergebnis. Auch im Jahr 2011 bleibt es damit bei einem im Vergleich zu 2005 um zwei Prozentpunkte abgesenkten Abgabesatz für die Künstlersozialabgabe.

Kontrolle der Künstlersozialabgabe 2011
Die Künstlersozialkasse (KSK) hat bereits im Jahr 2010 die Suche nach abgabepflichtigen Unternehmen verschärf, die ihre Künstlersozialabgaben noch nicht gezahlt haben. Es ist damit zu Rechnen, dass die KSK die Suche nach nicht abgeführten Beiträgen zur Künstlersozialkasse auch 2011 weiter intensivieren wird.

Wer – gewollt oder ungewollt – seinen Zahlungsverpflichtungen zur Künstlersozialabgabe nicht nachkommt, dem drohen Nachzahlungen, Säumniszuschläge und sogar Bußgelder bis zu 25.000 Euro.

Meldung der Künstlersozialabgabe 2011
Die Meldung der Künstlersozialabgabe 2011 kann elektronisch erstellt und online übermittelt werden.

Unternehmen, die Künstlersozialabgaben 2011 zu entrichten haben, können ihre Jahresmeldung, die bis zum 31. März der Künstlersozialkasse vorliegen muss, über das Online-Formularcenter der Künstlersozialkasse online abgeben.