Insolvenzgeldumlage steigt auf 0,15 Prozent: Was das für Sie bedeutet

Im Jahr 2013 kommen auf Arbeitgeber deutlich höhere Ausgaben zu. Die Insolvenzgeldumlage steigt zum 1. Januar 2013 von 0,04 Prozent auf 0,15 Prozent der Bruttolöhne. Damit erreicht die Insolvenzgeldumlage eine neue Rekordhöhe. Nicht jeder hatte damit gerechnet.

Die ab dem 1. Januar 2013 abzuführende Insolvenzgeldumlage in Höhe von 0,15 Prozent der Bruttolöhne ist durch eine Gesetzesänderung bereits verabschiedet worden. Gegenüber der Insolvenzgeldumlage 2012 ergibt sich in 2013 also eine deutliche Kostensteigerung.

Insolvenzgeldumlage 2013

Mit der Insolvenzgeldumlage werden die Aufwendungen für das
Insolvenzgeld einschließlich des von der Bundesagentur für Arbeit
gezahlten Gesamtsozialversicherungsbeitrags gedeckt.

Bis zum Jahr 2008 wurde die Insolvenzgeldumlage durch die Träger der
gesetzlichen Unfallversicherung eingezogen und an die Bundesagentur für
Arbeit weitergeleitet. Ab 1. Januar 2009 wird die Insolvenzgeldumlage
durch die Krankenkasse eingezogen.

Die Insolvenzgeldumlage 2013 wird jeden Monat mit dem
Gesamtsozialversicherungsbeitrag im Beitragsnachweis unter
entsprechendem Beitragsgruppenschlüssel nachgewiesen und gezahlt.
Getragen wird die Insolvenzgeldumlage alleine vom Arbeitgeber.

Berechnungsgrundlage für die Insolvenzgeldumlage 2013

Als Berechnungsgrundlage für die Insolvenzgeldumlage ist das
Arbeitsentgelt einschließlich Sonderzahlungen maßgebend, nach dem die
Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung der Mitarbeiter und Auszubildenden bemessen werden.

Grund für die deutliche Kostensteigerung der Insolvenzgeldumlage 2013

Trotz der abkühlenden Konjunktur ist vor allem der Verbrauch der Überschüsse für den Kostenanstieg der Insolvenzgeldumlage 2013 verantwortlich. Durch die angesammelten Überschüsse aus den Vorjahren war im Jahr 2011 gar keine Insolvenzgeldumlage fällig und die Insolvenzgeldumlage ist nur geringfügig auf 0,04 Prozent angehoben worden.

Der für das Jahr 2013 festgelegte Satz der Insolvenzgeldumlage entspricht dem Durchschnittssatz seit dem Jahr 2005. Bei der Berechnung der Insolvenzgeldumlage wurden somit auch die extrem günstigen Jahre 2011 und 2012 mit einbezogen.

Neu ist allerdings, dass die Höhe der Insolvenzgeldumlage im Gesetz geregelt wird und damit ein Korridor geschaffen wird, innerhalb dessen der Umlagesatz konstant bleibt. Bei einer normalen konjunkturellen Entwicklung wird die Insolvenzgeldumlage durch den Korridor abgedeckt.

Insolvenzgeldumlage 2013 lässt Personalkosten steigen

Meine Empfehlung: Berücksichtigen Sie bei der Planung Ihrer Personalkosten den deutlichen Anstieg der Insolvenzgeldumlage 2013 auch über das nächste Jahr hinaus.