Insolvenzgeldumlage: 2012 muss wieder gezahlt werden

Die Insolvenzgeldumlage muss 2012 wohl wieder gezahlt werden. Nach dem Entwurf der Bundesregierung zur Insolvenzgeldumlagesatzverordnung 2012 gibt es - anders als im Jahr 2011 - keine Nullrunde mehr. Unternehmen müssen sich auf steigende Kosten einstellen.

Durch die Insolvenzgeldumlage 2012 kommen auf die Arbeitgeber etwas höhere Ausgaben zu. Die Insolvenzgeldumlage beträgt dann voraussichtlich 0,04 Prozent der Bruttolöhne. Der Bundesrat muss zwar noch zustimmen, wird dies aber aller Voraussicht nach auch tun.

Insolvenzgeldumlage 2012
Mit der Insolvenzgeldumlage 2012 werden die Aufwendungen für das Insolvenzgeld einschließlich des von der Bundesagentur für Arbeit gezahlten Gesamtsozialversicherungsbeitrags gedeckt. Im Jahr 2010 wurden die Arbeitgeber noch deutlich höher belastet. Die Insolvenzgeldumlage 2010 stieg gegenüber dem Vorjahr von 0,1 Prozent auf 0,41 Prozent der Bruttolöhne. Damit erreicht die Insolvenzgeldumlage eine neue Rekordhöhe.

In diesem Jahr musste hingegen keine Insolvenzgeldumlage gezahlt werden. Dies wurde möglich, weil sich im Jahr 2010 ein unerwarteter Überschuss ergeben hat.

Zahlung der Insolvenzgeldumlage 2012
Die Insolvenzgeldumlage wurde bis zum Jahr 2008 durch die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung eingezogen und an die Bundesagentur für Arbeit weitergeleitet. Ab 1. Januar 2009 wird die Insolvenzgeldumlage durch die Krankenkasse eingezogen.

Die Insolvenzgeldumlage 2012 wird jeden Monat mit dem Gesamtsozialversicherungsbeitrag im Beitragsnachweis nachgewiesen und gezahlt. Getragen wird die Insolvenzgeldumlage alleine vom Arbeitgeber.

Grundlagen für die Berechnung der Insolvenzgeldumlage 2012
Für die Berechnung der Insolvenzgeldumlage ist das Arbeitsentgelt einschließlich Sonderzahlungen maßgebend, nach dem die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung der Mitarbeiter und Auszubildenden bemessen werden.