Ermittlung der Zinssätze zur Abzinsung von Rückstellungen

Bereits im November 2009 hat Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger eine spezielle Verordnung (Rückstellungsabzinsungsverordnung) über die Ermittlung und Bekanntgabe der Sätze zur Abzinsung von Rückstellungen in Bilanzen erlassen.

Mit der Rückstellungsabzinsungsverordnung soll der Deutschen Bundesbank eine verbindliche Grundlage zur Berechnung und Bekanntmachung einheitlicher Abzinsungszinssätze für bilanzielle Rückstellungen an die Hand gegeben werden.

Da die Unternehmen bei Anwendung des BilMoG die von der Bundesbank errechneten Sätze zur Abzinsung anzuwenden haben, verspricht man sich durch die Rückstellungsabzinsungsverordnung auch eine gewisse Rechtssicherheit bei der Anwendung des modernisierten Bilanzrechts. Darüber hinaus kann die Berechnung beziehungsweise Abzinsung von Rückstellungen realitätsgerecht und für alle Unternehmen auf einheitlicher Grundlage erfolgen.

Berechnung der Sätze zur Abzinsung von Rückstellungen
Die Sätze zur Abzinsung von Rückstellungen werden von der Bundesbank bis auf zwei Nachkommastellen berechnet. Ab Dezember 2009 werden die Sätze für die Abzinsung von Rückstellungen auf den Seiten der Bundesbank bekannt gegeben.

Verpflichtung zur Abzinsung von Rückstellungen
Die verpflichtende Abzinsung von Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurde mit dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) vom 25. Mai 2009 (BGBl. I S. 1102) eingeführt. Die entsprechende Vorschrift zur Abzinsung von Rückstellungen findet sich in § 253 Absatz 2 des Handelsgesetzbuchs.

Zur Berechnung der Abzinsungssätze für Rückstellungen ermittelt die Deutsche Bundesbank für die Restlaufzeiten von einem Jahr bis zu 50 Jahren den durchschnittlichen Marktzinssatz und gibt diesen monatlich bekannt. Mit diesen Sätzen zur Abzinsung von Rückstellungen wird eine realitätsgerechte Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage – insbesondere auch bei den Pensionsrückstellungen – eines Unternehmens und eine entsprechende transparente Information der Bilanzadressaten erreicht.

Ermittlung der Abzinsungssätze für Rückstellungen
Die Methodik zur Ermittlung der Abzinsungssätze für Rückstellungen sieht vor, dass die jeweiligen Zinssätze auf der Grundlage eines Durchschnitts der letzten sieben Jahre gebildet werden. Dies führt dazu, dass bei den jeweils monatlichen Berechnungen der Abzinsungszinssätze für Rückstellungen nur marginale Änderungen auftreten und übermäßige Schwankungen in den Bilanzen vermieden werden.

Erstmalig verpflichtende Abzinsung von Rückstellungen
Die Abzinsung von Rückstellungen und die Beachtung der festgelegten Zinssätze für die Abzinsung sind nach den Vorschriften des BilMoG erstmals für das Geschäftsjahr 2010 verbindlich vorgeschrieben. Allerdings können die Unternehmen die neuen Bestimmungen zur Abzinsung von Rückstellungen aufgrund von Übergangsvorschriften zum BilMoG freiwillig auch für das Geschäftsjahr 2009 anwenden.

Verordnungstext für die Abzinsungssätze
Der Verordnungstext zur Ermittlung der Abzinsungssätze für Rückstellungen kann – einschließlich näherer Einzelheiten zur Ermittlungsmethodik und zu den Modalitäten der Bekanntmachung – ebenso wie die Abzinsungszinssätze für Rückstellungen heruntergeladen werden.