Die Planbeschäftigung auf Basis der technisch möglichen Kapazität

Ausgangsbasis der technisch möglichen Kapazität ist die Maximalkapazität. Von dieser Planbeschäftigungsgröße werden alle betrieblich bedingten Engpässe, die zu Abstrichen von der Maximalkapazität führen, abgezogen.

Die Planbeschäftigung wurde lange Zeit fast ausschließlich auf Basis der Kapazität ermittelt, die man entweder in Mengeneinheiten (Tonnen, Meter, Stück etc.) oder in Zeiteinheiten (Fertigungsstunden, Maschinenstunden etc.) ausgedrückt hat.

Planbeschäftigung auf Basis der technisch möglichen Kapazität

Ausgangsbasis der technisch möglichen Kapazität ist die Maximalkapazität. Von dieser Planbeschäftigungsgröße werden alle betrieblich bedingten Engpässe, die zu Abstrichen von der Maximalkapazität führen, abgezogen. Das folgende Beispiel soll das Vorgehen verdeutlichen:

Es gibt allerdings keinen einheitlichen Kapazitätsbegriff. Vielmehr kann man zum Beispiel zwischen der Maximalkapazität, der Optimalkapazität, der technisch möglichen Kapazität oder der durchschnittlichen Kapazität unterscheiden.

Planbeschäftigung auf Basis der technisch möglichen Kapazität

Ausgangsbasis der technisch möglichen Kapazität ist die Maximalkapazität, die erst erreicht wird, wenn alle vorhandenen Kapazitäten zu einhundert Prozent ausgelastet sind. Hiervon werden alle betrieblich bedingten Engpässe, die zu Abstrichen von der Maximalkapazität führen, wie folgt abgezogen:

Maximalkapazität
–  übliche bzw. normale arbeitszeitbedingte Stillstände
= arbeitszeitbedingt mögliche Beschäftigung
–  betriebsbedingte Stillstände
=  arbeitszeit- und betriebsbedingt mögliche Beschäftigung
–  technisch bedingte Stillstände
=  technisch mögliche Beschäftigung