Beachten Sie die Änderungen beim Arbeitnehmerüberlassungsgesetz 2012

Beim Arbeitnehmerüberlassungsgesetz hat es zu Beginn des Jahres 2012 zahlreiche Änderungen gegeben. Zu den neuen Vorschriften gehört zum Beispiel der sogenannte Drehtüreffekt oder die Auflage, dass Ihre Zeitarbeitnehmer Anspruch auf Nutzung Ihrer Gemeinschaftseinrichtungen haben. Lesen Sie hier alles zu den Änderungen!

Nach den bisherigen Vorschriften des Arbeitnehmerüberlassungsgesetztes (AÜG) konnten Sie in Ihrem Unternehmen Zeitarbeitnehmer nahezu zeitlich unbefristet einsetzen. Ab Januar 2012 sind jedoch neue Vorschriften zu beachten. Danach ist ein Verleih nur noch vorübergehend möglich (§ 1 Absatz 1 Satz 2 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz).

Neue Vorschriften

Durch die neuen Vorschriften ist es ab Januar 2012 nicht mehr möglich, ausscheidende Mitarbeiter nur noch durch kostengünstigere Zeitarbeitnehmer zu ersetzen. Folge der geänderten Vorschrift des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes: Der Einsatz des Zeitpersonals ist in diesem Fall nicht nur „vorübergehend“ sondern dauerhaft. Der Einsatz von Zeitarbeitnehmern kommt daher nicht mehr in Betracht.

Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz 2012 zum Drehtüreffekt

Nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz 2012 befinden sich Zeitarbeitnehmer in der sogenannten „Drehtür“, wenn sie innerhalb von 6 Monaten nach dem Ausscheiden bei ihrem ehemaligen Arbeitgeber an diesen oder ein mit diesem Arbeitgeber verflochtenes Unternehmen überlassen werden.

Diese Zeitarbeitnehmer dürfen nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz 2012 nicht nach einem Zeitarbeitstarifvertrag behandelt werden.

Meine Empfehlung an alle Personalcontroller: Durch die Änderungen beim Arbeitnehmerüberlassungsgesetz müssen Sie ab 2012 anders kalkulieren. Für Zeitarbeitnehmer in der Drehtür gelten ab Januar 2012 die wesentlichen Arbeitsbedingungen, die für vergleichbare Stammarbeitnehmer Ihres Unternehmens gelten (§ 3 Absatz 1 Nr. 3 und § 9 Nr. 2 AÜG).

Das bedeutet für Sie: Zeitarbeitsunternehmen müssen diesen Arbeitnehmern die gleichen Arbeitsbedingungen und gleiches Gehalt gewähren. Die Kosten hierfür tragen aber Sie.

Durch das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz wird der Einsatz von Zeitarbeitnehmern im Jahr 2012 teurer

Wichtig für Ihre Kalkulation: Der Einsatz von Zeitarbeitnehmern wird durch die Änderungen beim Arbeitnehmerüberlassungsgesetz deutlich teurer. Die Unterschreitung bestimmter Lohnuntergrenzen ist ab sofort ausgeschlossen, § 3a AÜG. Diese Vorschrift enthält außerdem eine Regelung zur Festlegung der Lohnuntergrenze.

Durch das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz entfallen 2012 Vermittlungsprovisionen

Einige Änderungen beim Arbeitnehmerüberlassungsgesetz 2012 sind durchaus positiv. So sind ab Januar 2012 alle Klauseln unwirksam, nach denen „nach denen der Leiharbeitnehmer eine Vermittlungsvergütung an den Verleiher zu zahlen hat.“.

Wenn Sie die Vorschriften des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes nicht beachten

Durch das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz können Zeitarbeitnehmer Auskunft über die wesentlichen Arbeitsbedingungen fordern. Das gilt auch für die Vergütung eines vergleichbaren Mitarbeiters Ihrer Stammbelegschaft.

Wer diese oder andere Vorschriften des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes 2012 nicht beachtet, kann mit einer Geldbuße von bis zu 25.000 € belegt werden.