Auslandsreisen nehmen weiter zu, denn immer mehr Unternehmen finden neue Geschäfts- und Kundenkontakte im Ausland. Je höher Ihr Anteil ausländischer Geschäftspartner ist, desto öfter fallen tendenziell auch Reisen ins Ausland an. Jetzt wurden für die Abrechnungen von Auslandsreisen die neuen Pauschbeträge veröffentlicht. Sie müssen daher mit diesen neuen Sätzen kalkulieren.
Auslandsreisen: Pauschbeträge 2012
Auslandsreisekosten können Sie grundsätzlich genauso als Betriebsausgaben abziehen wie Ihre Reisekosten bei Inlandsreisen, für die es ebenfalls Pauschbeträge gibt.
Dennoch müssen Sie im Detail bei einigen Positionen Ihrer Auslandsreisen Unterschiede beachten. Insbesondere gelten ab dem 1.1.2012 neue und meist höhere Pauschalbeträge für Auslandsreisen (BMF, Schreiben vom 8.12.2011, Az. IV C 5 – S 2353/08/10006:002). Kalkulieren Sie daher bei Auslandsreisen nur noch mit den neuen Pauschbeträgen.
Berücksichtigen Sie bei Auslandsreisen ab 2012 nur noch die neuen Pauschbeträge
Bei Auslandsreisen rechnen Sie die Pauschbeträge für den Verpflegungsmehraufwand nach den für Inlandsreisen geltenden Zeitstaffeln (8 Stunden, 12 Stunden, 24 Stunden) ab. Bei einer Abwesenheit von weniger als 8 Stunden dürfen Sie demnach keinen Pauschbetrag berücksichtigen.
Der von Ihnen für Auslandsreisen zu verwendende Pauschbetrag ist von Land zu Land unterschiedlich. Es gilt der für das Land der auswärtigen Tätigkeit maßgebende Betrag. Da sich die Pauschbeträge für zahlreiche Länder ab dem 1.1.2012 geändert haben, verwenden Sie nur noch die neuen Freibeträge.
Die für Auslandsreisen geltenden Pauschbeträge 2012 mit ergänzenden Hinweisen stehen im Internet zum Download zur Verfügung.