Rechnungslegung nach IAS/IFRS

Achtung, Bilanzpolizei! Komplex und umfangreich ist die Rechnungslegung nach IAS/IFRS. Das in Verbindung mit der Wirtschaftskrise führt bei vielen Unternehmen zu hohen Fehlerquoten beim Ansatz und der Bewertung von Vermögenswerten und Schulden, sowie zu fehlerhaften Anhangangaben. Und es betrifft nicht nur kleinere, sondern auch größere Unternehmen.

Das Too-Big-To-Fail-Prinzip, bzw. das Größenvertrauen, gilt nicht mehr. Zumindest nicht, wenn die Bilanzpolizei kommt – das zumindest kann dem aktuellen Prüfungsbericht der Deutschen Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) entnommen werden.

Bilanzpolizei deckt viele Fehler auf
Im Jahre 2010 hat die Prüfstelle 118 Prüfungen abgeschlossen. Die Anzahl fehlerhafter Rechnungslegungen lag bei ca. 26 % (31 Prüfungen). Neben den kleineren und mittelständischen Unternehmen, haben auch größere Konzerne höhere Fehlerquoten gezeigt.

Als Haupttreiber der Fehler werden zum einen die Komplexität von IAS/IFRS und zum anderen die Wirtschaftskrise genannt. "Wenn wir nachhaltig die Fehlerquote senken wollen, müssen die IFRS an entscheidenden Stellen vereinfacht werden", sagte DPR-Präsident Dr. Herbert Meyer.

Folgende Sachverhalte führten bei den im Jahre 2010 geprüften Unternehmen zu den Fehlern:

  • Unternehmenserwerb und -verkauf (16 Fälle),
  • Angaben Berichterstattung (Segmentberichterstattung, Angaben zu nahestenden Personen, Risikoprognosebericherstattung) (12),
  • Umsatzrealisierung (8),
  • Finanzinstrumente (5),
  • Leasing (4),
  • Latente Steuern (4).

Seit Juli 2005 prüft die DPR die Abschlüsse von Unternehmen, die den deutschen Kapitalmarkt in Anspruch nehmen (das betrifft z. Zt. ca. 1000 Unternehmen, darunter etwa 250 ausländische Firmen, die über die Zulassung zum deutschen Kapitalmarkt verfügen). Pro Jahr werden etwa 110-140 Prüfungen durchgeführt. Die Prüfstelle wurde als Reaktion auf eine Serie von Bilanzskandalen in den USA (u. a. Enron, Worldcom) und Deutschland (u. a. Comroad, Flowtex, Philipp Holzmann) gegründet.

Folgende Sachverhalte nimmt die DPR im Jahre 2011 unter die Lupe:

  • Unternehmenserwerbe und die damit verbundenen Kaufpreisallokationen, Bewertungen und Anhangangaben und die Behandlung bedingter Kaufpreiszahlungen
  • Werthaltigkeit von Vermögenswerten inkl. Goodwill einschließlich Anhangangaben und nachvollziehbarer Dokumentation (Plausibilität der Annahmen für die Berechnung des erzielbaren Betrags einschließlich Kapitalkostensatz)
  • Werthaltigkeit von zum Marktpreis bewerteten Finanzinstrumenten einschließlich nachvollziehbarer Dokumentation (Plausibilität der wesentlichen Bewertungsprämissen)
  • Werthaltigkeit von als Finanzinvestition gehaltenen und zum Marktpreis bewerteten Immobilien einschließlich nachvollziehbarer Dokumentation (Plausibilität der wesentlichen Bewertungsprämissen)
  • Konzernlagebericht einschließlich Chancen- und Risikoberichterstattung (§ 315 Abs. 1 HGB, DRS 15, DRS 5)
  • Abgrenzung von Eigenkapital zu Fremdkapital nach IAS 32, insbesondere Behandlung der Eigenkapital-Beschaffungskosten und der Ergebnisanteile von Kommanditisten
  • Darstellung wesentlicher zukunftsbezogener Annahmen und Schätzungsunsicherheiten nach IAS 1.125 ff.