Neuer Zuschuss für eine Krisenberatung

Die KfW Bankengruppe erweitert ihr Beratungsangebot für kleine und mittlere Unternehmen durch einen Zuschuss für eine Krisenberatung.

Die KfW Bankengruppe und das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) haben das Beratungsangebot für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) durch eine spezielle Krisenberatung erweitert. Seit 1. Mai können in Schwierigkeiten geratene KMU Zuschüsse für die neue "Turn Around Beratung" in Anspruch nehmen. Mithilfe dieser Form der Krisenberatung sollen die Unternehmen ihre Wettbewerbs- und Leistungsfähigkeit wiederherstellen.

Worum geht es bei der Krisenberatung?
Für Betriebe, die sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden, ist eine kompetente Krisenberatung ein wichtiges Instrument zur Verbesserung und Wiederherstellung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit. Ein qualifizierter Krisenberater steht dem Unternehmen zu wirtschaftlichen, finanziellen und organisatorischen Fragen zur Verfügung. Das Beraterhonorar für die Krisenberatung wird durch einen Zuschuss aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) gefördert.

Was wird durch die Krisenberatung gefördert?
Im Rahmen der Krisenberatung werden Beratungsmaßnahmen zu wirtschaftlichen, finanziellen und organisatorischen Fragen von Unternehmen in einer wirtschaftlich schwierigen Situation zur Wiederherstellung der Wettbewerbs- und Leistungsfähigkeit gefördert.

Wer kann die Krisenberatung in Anspruch nehmen?
Die Krisenberatung können kleine und mittlere Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten mit einer positiven Fortführungsprognose in Anspruch nehmen. Voraussetzung für eine Krisenberatung ist eine Schwachstellenanalyse eines unabhängigen Beraters.

Wie hoch sind die Zuschüsse für die Krisenberatung?
Das maximal förderfähige Tageshonorar (8 Stunden) für die Krisenberatung beträgt 800EUR netto. Insgesamt werden im Rahmen einer Krisenberatung höchstens 8.000EUR gefördert. Bezogen auf diese förderfähigen Kosten für die Krisenberatung erhalten Unternehmen folgende Zuschüsse:

  • 75% in den neuen Bundesländern (sowie "Phasing Out"-Regionen)
  • 50% in den alten Bundesländern einschließlich Berlin (außer "Phasing Out"-Region Lüneburg)
  • 75% in den "Phasing Out"-Regionen Halle, Leipzig, Südwestbrandenburg und Lüneburg.

Der Eigenmittelanteil, die Fahrtkosten sowie sonstige Nebenkosten sind bei der Krisenberatung vom Unternehmen selbst zu finanzieren. Ferner darf der Eigenanteil bei der Krisenberatung nicht aus anderen öffentlichen Mitteln finanziert werden.

Berater für eine Krisenberatung
Die von der KfW anerkannten Berater für die Krisenberatung sind in der KfW Beraterbörse gelistet. Die Nutzung dieses Internet-Angebots ist kostenfrei.

Auf der Internetseite der KfW Beraterbörse befindet sich ein Verzeichnis aller derzeit für die Krisenberatung gelisteten Berater.

Kann die Krisenberatung mehrfach beantragt werden?
Unternehmen können die Förderung für die Krisenberatung innerhalb der Förderperiode (bis Ende 2013) bis zur Ausschöpfung der maximalen Bemessungsgrundlage von 8.000EUR beantragen.

Krisenberatung durch "Runden Tisch"
Darüber hinaus stellt das BMWi in Zusammenarbeit mit der KfW einen Sonderfonds "Runder Tisch" aus Haushaltsmitteln für die Jahre 2009 und 2010 zur Verfügung. Kleine und mittlere Unternehmen in einer wirtschaftlichen Krise können über diese Form der Krisenberatung eine Schwachstellenanalyse durchführen lassen, die Grundlage für die Wiederherstellung der Wettbewerbs- und Leistungsfähigkeit ist.

Weitere Informationen zur Krisenberatung
Das Merkblatt zur Krisenberatung "Merkblatt – Turn Around Beratung" steht im Internet zur Verfügung.

Hier geht es zur KfW Beraterbörse.