ICV-Arbeitskreis plädiert für Ausweitung der Ausschüttungssperre

IFRS-Facharbeitskreis des Internationalen Controller Vereins eV empfiehlt, die Ausschüttungssperre auch auf In-Sich-Geschäfte auszudehnen.

Der Gesetzgeber plant im Rahmen des BilMoG unter anderem eine Erweiterung der Ausschüttungssperre auf ausgewählte Geschäftsvorfälle. Nach dem Gesetzesvorhaben sind von der Ausschüttungssperre insbesondere

  • selbst geschaffene immaterielle Vermögenswerte,
  • aktive latente Steuern und
  • zu Handelszwecken erworbene Finanzinstrumente

betroffen. Der Facharbeitskreis IFRS des Internationalen Controller Vereins e.V. (ICV) hat sich mit den entsprechenden Mechanismen der Ausschüttungssperre beschäftigt und empfiehlt, die Ausschüttungssperre auch auf In-Sich-Geschäfte auszudehnen, die außerhalb der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit liegen.

Von der Ausschüttungssperre wären nach diesem Vorschlag auch Leverage-Buy-Outs betroffen, mit denen Investoren Unternehmenserwerbe finanzieren. Hierdurch würden nicht nur Gestaltungsmissbräuche des HGB systematisch geschlossen, auch die Kapitalbasis der betroffenen Gesellschaften würde erhalten bleiben.

Der Standpunkt des Facharbeitskreises IFRS zur Ausschüttungssperre wurde als Stellungnahme Dr. Ernst, Leiter des Referates für Bilanzrecht, Publizität und Recht der Abschlussprüfung im Bundesministerium der Justiz, übergeben.

Die Stellungnahme ist auch auf der Website des Facharbeitskreises online. Leser sind herzlich zu einer Meinungsäußerung eingeladen, ob sie eine derartige Erweiterung des BilMoG für sinnvoll halten.