1. Prüfung:
Kann der Selbstständige mit seiner Tätigkeit einen "Totalgewinn" erzielen? Das Finanzamt muss beurteilen, ob Sie anfängliche Verlustphasen jemals durch Gewinne ausgleichen.
2. Prüfung:
Will der Selbstständige Gewinn erzielen? Hierbei prüft das Finanzamt bei langen Verlustphasen, ob Sie Ihre selbstständige Tätigkeit nur aus persönlichen Motiven betreiben. Das ist nicht anzunehmen, wenn Sie z.B. Maßnahmen ergreifen, um die Verlustphasen zu beenden.Erst wenn beide Prüfungen negativ ausfallen, darf das Finanzamt den Betriebausgabenabzug streichen. Lassen Sie es nicht soweit kommen: Erläutern Sie dem Finanzamt, welche Maßnahmen Sie eingeleitet haben, um Ihre Kosten zu senken oder Ihren Umsatz zu erhöhen. Ihre Ausführungen reichen Sie zusammen mit der Steuererklärung ein.
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