Werbungskosten ja oder nein? (Teil I)

Die Thematik rund um die Frage der Einkünfteerzielungsabsicht bei der Vermietung ist aus der steuerrechtlichen Rechtsprechung nicht wegzudenken. Die Einkünfteerzielungsabsicht ist seit jeher das wichtigste Thema bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung. Aufgrund der enormen Bedeutung der Thematik darf das Thema daher keinesfalls vernachlässigt werden.

Der Sachverhalt
Im Rechtsprechungsfall geht es um ein durchaus sanierungsbedürftiges Haus, welches bis 1996 vermietet war und demnach auch positive Einkünfte aus Vermietung in der Steuererklärung angegeben wurden. Schließlich erfolgte jedoch der Auszug des letzten Mieters, so dass das Objekt ab 1997 leer stand. Aufgrund hoher Werbungskosten wurden seit dem Verluste aus der Vermietung eingefahren und in der Steuererklärung eingetragen.

Als Grund für die negativen Einkünfte gab der Immobilieneigentümer die mangelnde Nachfrage der Region an, da die Immobilie in einer sehr strukturschwachen Region der neuen Bundesländer gelegen war.

Tatsächlich muss man jedoch auch sagen, dass der Vermieter offensichtlich hinsichtlich seines sanierungsbedürftigen Objektes die Vermietungsbemühungen eingestellt hat.

Keine Werbungskosten in der Steuererklärung
Ohne Vermietungsbemühungen jedoch keine Absicht Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung zu erzielen und ohne Einkünfteerzielungsabsicht auch keine Berücksichtigung der Werbungskosten in der Steuererklärung. Dies führt im Endeffekt dazu, dass die steuermindernde Verrechnung der negativen Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung mit anderen positiven Einkunftsarten in der Steuererklärung nicht möglich ist. So auch die im Tenor richtige Entscheidung des Finanzgerichtes Sachsen-Anhaltes (Az: 2 K 1585/04).

Lesen Sie im weiteren Beitrag, warum die Entscheidung dennoch eine enorme Bedeutung für die Vermietung hat.