Bei Privatkauf mit Eigenbeleg

Einen Eigenbeleg können Sie ausstellen, um Ausgaben abzusetzen, für die Ihnen keine Rechnung ausgestellt wurde - etwa bei einem Privatkauf. Denn oft lassen sich Privatverkäufer nicht dazu überreden, eine Rechnung auszustellen. Und wie sollen Sie dann den gebrauchten PC für Ihr Büro absetzen?

Gerade jemand, der in die Selbstständigkeit startet, wird in die Situation geraten, Dinge wie Büromöbel oder einen Computer erst einmal gebraucht zu kaufen. Der Verkäufer ist dann meist ein Privatmann, der keine Rechnung ausstellen möchte. Dann müssen Sie auf den Eigenbeleg zurückgreifen.

Eigentlich ist es auch für Privatleute kein Problem, eine Rechnung auszustellen. Viele Verkäufer wissen das allerdings nicht und Ihnen fehlt der Beleg, den Sie dringend brauchen, um Ihre Betriebsausgabe steuerlich geltend zu machen. Also müssen Sie sich selbst helfen:

So erstellen Sie einen Eigenbeleg
Zuerst brauchen Sie eine Quittung über die Ausgabe. Kaufen Sie sich einen Quittungsblock (Schreibwarenhandel) und lassen Sie den Privatverkäufer den gezahlten Betrag quittieren. Da die Quittung kaum die notwendigen Rechnungsangaben aufweisen wird, fügen Sie den Eigenbeleg hinzu. Auf diesem müssen Sie

  • Name und Anschrift des Verkäufers,
  • eine Beschreibung des gekauften Gegenstandes,
  • den Kaufpreis und 
  • das Datum der Bezahlung sowie das Ausstellungsdatum

vermerken.

Hinweis: Bei Eigenbelegen und Privatkäufen ist es nicht möglich, Vorsteuer geltend zu machen.