Unterschiede zwischen der deutschen und spanischen Rechtssprache

Derjenige, der aufgrund seiner Tätigkeit oder seiner Interessen mit spanischen Rechtstexten konfrontiert wird oder solche Texte auf Spanisch schriftlich produzieren muss, sollte einige wichtige Unterschiede zwischen beiden Sprachen beachten. Welche das genau sind, erfahren Sie hier.

Abstraktion in der deutschen Rechtssprache

Ein Hauptmerkmal der deutschen Rechtssprache ist die Abstraktion. Da es eine ihrer Hauptaufgaben ist, Sachverhalte darzustellen und Begriffe (meist Substantive) präzise zu formulieren, so dass Gesetze auf sie angewendet werden können, herrscht der Nominalstil vor, das heißt, der substantivierte Stil, der die deustche Rechtssprache steif und "abgehackt" macht.

Besipiele: "Zur Zulässigkeit einer solchen Bescheinigung muss…", "Die Delegation dieser Vertretungsbefugnisse auf einzelne Mitglieder ist…"

Flüssiger Stil in der spanischen Rechtssprache

Dagegen folgt die spanische Rechtssprache mehr kasuistischen –
Einzelfälle betrachtende – Regelungen und hier herrscht eher der
flüssigere verbale Stil vor. Zum Beispiel:

  • Vistos por mí,
    Magistrado-Juez titular del Juzgado de Primera Instancia, los presentes
    autos…
  • A este Juzgado fue repartida la demanda presentada por el
    citado Procurador en nombre y representación de los referidos cónyuges,
    por la que solicitaban…

Nutzen Sie Synonyme

Im Gegensatz zur deutschen Rechtssprache sind in der spanischen Rechtssprache viele Begriffe nicht so präzise definiert. Es gibt oft für einen Ausdruck mehr Synonyme, die auch im gleichen Kontext verwendet werden, nicht wie im deutschen Text, in dem im gleichen Kontext immer wieder derselbe Begriff eingesetzt wird.

Darüber hinaus kann im spanischen Text, je nach Kontext derselbe Ausdruck unterschiedliche Bedeutung haben, wie z. B. der Begriff actuaciones, der je nach Kontext "Handlungen" oder "Akte" bedeuten kann.

Fremdwörter in der Rechtssprache

In der deutschen Rechtssprache ist der Gebrauch von Fremdwörtern nicht üblich. In der spanischen Rechtssprache jedoch sind Fremdwörter durchaus zu finden. Der Grund dafür liegt wohl darin, dass die meisten deutschen Fremdwörter romanischer Herkunft sind, und dass solche Wörter in der spanischen Sprache als einer romanischen Sprache eben nicht als "Fremdwörter" anzusehen sind, weshalb sie oft nicht mal kursiv geschrieben werden. Beispiele:

  • ab intestato
  • a priori
  • ad hoc
  • mortis causa
  • sine qua non
  • iudex a quo und viele mehr.

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