Arbeitslosengeld auch für GmbH-Geschäftsführer
Auch als GmbH-Geschäftsführer können Sie arbeitslos werden. Ob Sie dann Anspruch auf Arbeitslosengeld haben, hängt ganz entscheidend davon ab, ob ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis oder eine selbstständige Tätigkeit vorliegt.