Wechsel von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung?

Wer selbstständig ist oder als Arbeitnehmer mehr als 4.237,50 € brutto monatlich verdient, hat die Möglichkeit, von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung zu wechseln. In jüngeren Jahren lässt sich bei besseren Leistungen in der PKV viel Geld sparen. Aufgrund der Beitragssteigerungen im Alter wollen viele später wieder in die gesetzliche Krankenversicherung zurück. Geht das?

Wer will von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln?

Viele privat Krankenversicherte haben Angst, im Alter die Beiträge zur privaten Krankenversicherung nicht mehr bezahlen zu können. In jungen Jahren sind die Beiträge zur privaten Krankenversicherung meist viel niedriger, als in der gesetzlichen Krankenversicherung.

Hinzu kommt, dass die privaten Krankenversicherer oft bessere Leistungen als in der gesetzlichen Krankenversicherung bieten. Es ist ein offenes Geheimnis, das privat Krankenversicherte bei vielen Ärzten bevorzugt bedient werden, weil die Ärzte von der privaten Krankenkasse ein höheres Honorar für die gleiche Behandlung erhalten, als von der gesetzlichen Krankenversicherung.

Je älter man wird, umso höher steigt aber der Beitrag in der privaten Krankenkasse, weil deren Beiträge risikobezogen berechnet werden. Je älter der Versicherte wird, umso mehr Behandlungen werden benötigt und umso höher sind die Kosten der privaten Kasse. Das führt zu ständigen Beitragserhöhungen der Kassen. 

Wer nicht für ausreichend hohe Altersbezüge gesorgt oder keine Zusatzversicherung zur Beitragssenkung im Alter abgeschlossen hat,  muss einen Großteil seiner Rente für die Krankenversicherung aufwenden. Deshalb denken viele über einen Wechsel zurück in die gesetzliche Krankenversicherung nach. Der Weg ist meist verschlossen. 

Bis wann kann ich von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln?

Nur bis zur Vollendung des 55.Lebensjahres!

Wer einmal in die private Krankenversicherung gewechselt und damit die Solidargemeinschaft verlassen hat, kommt nur sehr schwer aus der privaten Krankenversicherung wieder in die gesetzliche Krankenversicherung zurück.

Der Gesetzgeber hat die Hürden für ein Zurück sehr hoch gelegt. Arbeitnehmer, die aus der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung wegen des Überschreitens der Versicherungspflichtgrenze ausgeschieden sind, können innerhalb von 3 Jahren wieder in die gesetzliche Krankenversicherung zurück. Vorher müssen aber mindestens 2 Jahre Pflichtversicherung vorgelegen haben. In diesem relativ kurzen Zeitraum entscheidet sich kaum jemand für ein Zurück in die gesetzliche Krankenversicherung.

Später ist ein Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung nur dann problemlos möglich, wenn bis zum 55. Lebensjahr Versicherungspflicht eintritt.
Das bedeutet, das ein Beschäftigungsverhältnis mit einem Arbeitseinkommen von mehr als 400,00 € monatlich und weniger als 4.237,50 € monatlich aufgenommen werden muss.

Für privat krankenversicherte Arbeitnehmer ist damit ein Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung nur möglich, wenn ein niedriger bezahltes Beschäftigungsverhältnis begonnen wird.

Der privat krankenversicherte Selbständige muss entweder seine selbständige Tätigkeit aufgeben oder zusätzlich eine versicherungspflichtige Beschäftigung von mehr als 400,00 € aufnehmen.

Was ist nach dem 55. Lebensjahr?

Ab dem 55. Lebensjahr wird nur derjenige versicherungspflichtig, der in den letzten 5 Jahren davor mehr als die Hälfte der Zeit versicherungspflichtig oder freiwillig gesetzlich versichert war.

Auch in die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung wird nur derjenige aufgenommen, der in den letzten 5 Jahren davor mindestens 2 Jahre oder unmittelbar die letzten 12 Kalendermonate davor pflichtversichert war. Da das im Normalfall ab 55 nicht mehr erreichbar ist, besteht ab dem 55. Lebensjahr keine Möglichkeit mehr, von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung zu wechseln.