Was ist die Funktion einer Erwerbsminderungsrente?

Die Erwerbsminderungsrente zählt zu den wichtigen Grundpfeilern des deutschen Sozialstaates. Ihre Aufgabe ist die finanzielle Absicherung von Menschen, die aufgrund von körperlichen oder geistigen Einschränkungen nur unzureichend am Erwerbsleben teilnehmen können.

Die Erwerbsminderungsrente in ihrer jetzigen Form wurde im Jahre 2001 als Ersatz für die Berufsunfähigkeitsrente eingeführt. Ein Anspruch auf eine Rente lag vor der Reform bereits dann vor, wenn die ursprünglich erlernte Berufstätigkeit oder eine vergleichbare Arbeit nicht mehr ausgeführt werden konnten. Alles Wissenswerte haben wir hier für Sie zusammengetragen.

Wann besteht ein Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente?

Gemäß den seit 2001 geltenden Regelungen wird seitens der Rentenversicherung zunächst geprüft, ob Sie dazu in der Lage sind, in einem anderen Berufszweig uneingeschränkt einer Tätigkeit nachzugehen. Sofern dies der Fall ist, besteht kein Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente. Dieser ist erst dann gegeben, wenn Sie auch in einem anderen Berufsfeld aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen nur weniger als sechs Stunden täglich arbeiten können.

Voraussetzungen für den Erhalt einer Erwerbsminderungsrente

Der Erhalt einer Rente aufgrund verminderter Erwerbsfähigkeit ist an verschiedene Bedingungen geknüpft: Um einen Anspruch zu haben, müssen Sie zuvor mindestens fünf Jahre in die gesetzliche Rentenkasse eingezahlt haben. Davon ausgenommen sind jedoch Menschen, die während ihrer Ausbildung, beziehungsweise bis zu sechs Jahren danach arbeitsunfähig geworden sind. Diese Regelung soll gewährleisten, dass auch jüngere Menschen eine Erwerbsminderungsrente beziehen können.

In den meisten Fällen erfolgt eine Bewilligung der Rente nur für einen Zeitraum von bis zu drei Jahren. Nach Ablauf dieses Zeitraumes müssen Sie die Erwerbsminderungsrente bei der Rentenversicherung wieder neu beantragen. Sie wird nur dann dauerhaft gewährt, wenn die Aufnahme einer Tätigkeit aufgrund zu starker gesundheitlicher Beeinträchtigungen für die Zukunft komplett ausgeschlossen werden kann.

Dabei gilt seitens der Rentenkasse der Grundsatz "Reha vor Rente": Dementsprechend wird vor Bewilligung einer Rente zunächst eingehend geprüft, ob Ihre Erwerbsfähigkeit durch entsprechende medizinische Maßnahmen wieder hergestellt werden kann.

Wonach bemisst sich die Höhe der gezahlten Leistungen?

Die Höhe Ihrer Erwerbsminderungsrente orientiert sich an dem bisherigen Lohn. Sie beträgt in der Regel 30-35 Prozent des vorherigen Bruttoeinkommens. Sofern Ihre Rente vor dem Erreichen des 63. Lebensjahres einsetzt, wird sie pro Monat vor dem Erreichen dieses Lebensalters um 0,3 Prozent gemindert. Da 95 Prozent der Betroffenen bereits vor dem Erreichen dieser Altersgrenze auf eine Erwerbsminderungsrente angewiesen sind, führt diese Regelung in vielen Fällen zu schmerzhaften Einbußen. Allerdings ist die altersbedingte Minderung der Rente auf maximal 10,8 Prozent gedeckelt.

Zudem gilt es, zwischen einer vollen und einer eingeschränkten Erwerbsminderung zu unterscheiden. Anspruch auf eine volle Erwerbsminderungsrente besteht dann, wenn Sie nicht mehr in der Lage dazu sind, mindestens drei Stunden am Tag einer Tätigkeit nachzugehen.

Sofern eine Tätigkeit in einem Umfang von täglich drei bis sechs Stunden ausgeübt werden kann, haben Sie lediglich Anspruch auf eine eingeschränkte Rente. Die volle Rente hat den Rentenartfaktor 1,0, die teilweise Erwerbsminderungsrente den Rentenartfaktor 0,5. Die gewährten Leistungen entsprechen daher nur der Hälfte einer vollen Rente. Die Überprüfung ob und in welchem Umfang eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit gewährt wird, erfolgt seitens der Rentenversicherung und basiert auf der Auswertung ärztlicher Berichte durch dort angestellte Mediziner.

Eine Ausnahmeregelung existiert für Menschen, die aufgrund körperlicher oder geistiger Beeinträchtigungen einer Arbeit in einer Behindertenwerkstatt nachgehen. Sollten Sie zu dieser Gruppe gehören, werden Sie grundsätzlich als voll erwerbsgemindert eingestuft.

Mehr zu dem Thema Erwerbsminderungsrente finden Sie in Wann bekomme ich eine Erwerbsminderungsrente!