Private Rentenversicherung: Sofortrente beziehen

Wer sich nicht rechtzeitig um finanzielle Sicherheit im Alter gekümmert hat, kann mit einer Sofortrente Lücken schließen. Die Sofortrente ist eine Sonderform der privaten Rentenversicherung. Der Versicherungsnehmer zahlt einen Einmalbetrag und erhält direkt eine verzinste monatliche Rentenzahlung bis an sein Lebensende.

Bei einer privaten Rentenversicherung richtet sich die Höhe der Rente nach dem Alter des Versicherten bei Vertragsabschluss: je älter der Kunde, desto höher die Rente. Schließlich ist davon auszugehen, dass der Jüngere die Leistungen der Rentenversicherung länger in Anspruch nehmen wird. So ist das auch bei der Sofortrente.

Ein Vorteil der Sofortrente ist die Sicherheit: Der Kunde weiß bereits beim Abschluss eines entsprechenden Rentenversicherungsvertrags, welche garantierte Summe er jeden Monat erhält. Man kann also noch mit der Altersvorsorge beginnen, wenn das Rentenalter schon erreicht ist oder kurz bevorsteht.

Sofortrente: Rentenversicherung ohne Nachteile für Ältere
Dabei entstehen Älteren keine Nachteile. Im Gegensatz zu vielen anderen Versicherungsprodukten muss der Kunde bei der sofort beginnenden Rentenversicherung keinerlei Angaben zu seiner gesundheitlichen Verfassung und seiner Krankengeschichte machen.

Der Abschluss einer Sofortrente bietet sich häufig an, wenn eine größere Geldsumme zur Verfügung steht, die nicht kurzfristig benötigt wird: Das kann eine Erbschaft oder die Auszahlung einer Kapitallebensversicherung sein. 

Ein Vorteil der privaten Rentenversicherung: Nur auf den so genannten Ertragsanteil der monatlichen Rentenzahlung fallen Steuern an. Dieser richtet sich nach dem Alter bei Rentenbeginn. Ein 65-jähriger zahlt auf den Ertragsanteil seiner privaten Rentenversicherung beispielsweise nur 18 Prozent (s. Tabelle Ertragsanteil der Rente).

Falls gewünscht, läuft die Rentenzahlung nach dem Tod des Versicherten weiter, was allerdings die Rentenhöhe etwas verringert. Der Kunde kann beispielsweise eine Hinterbliebenenrente vereinbaren: Der verwitwete Partner erhält dann eine lebenslange monatliche Zahlung der Rentenversicherung.

Garantiezeit für Rentenversicherung möglich
Die zweite Möglichkeit, Hinterbliebene abzusichern, bietet eine Sofortrente mit Garantiezeit. Beträgt diese beispielsweise zehn Jahre und der Versicherungsnehmer stirbt drei Jahre nach Abschluss der Sofortrente, erhält sein Erbe für weitere sieben Jahre die monatliche Rentenzahlung.

Als dritte Möglichkeit kommt eine Variante der Sofortrente in Frage, bei der die Rentenversicherung eine Einmalzahlung an Hinterbliebene leistet. Die Höhe des Betrags richtet sich nach dem eingezahlten Kapital abzüglich der bereits gezahlten Rente.