Riester-Rente: Vor Vertragsabschluss die Bedingungen prüfen

Wer sich mit dem Gedanken beschäftigt, einen Riestervertrag zur privaten Altersvorsorge abzuschließen, sollte vor der Entscheidung alle Informationen über die jeweils gültigen Regeln einholen. Treten beispielsweise bis zum Inkrafttreten des Vertrages Änderungen auf, die Auswirkungen auf Dauer oder Ertrag haben, muss ggf. neu über den Vertragsabschluss nachgedacht werden.

Das nach dem damaligen Bundesarbeitsminister Riester benannte
Verfahren zur privaten Altersvorsorge hat keinen leichten Stand. Gut
gemeint und angesichts der schwächelnden gesetzlichen Rente auch
notwendig, leidet es unter der komplizierten Ausgestaltung und dem
unübersichtlichen Produktangebot.

In Kurzform: Eigenbeiträge zu
sogenannten Riester-Verträgen werden durch staatliche Zuschüsse in nicht
unerheblichem Maße aufgestockt. Es entsteht ein Rentenanspruch, der
sich aus den Eigenanteilen und den staatlichen Zuschüssen ergibt.
Besonders Arbeitnehmer, die neben der gesetzlichen Rente keine
Betriebsrente zu erwarten haben, sollten die Riester-Rente in ihre
Überlegungen zur späteren Altersversorgung einbeziehen.

Insbesondere die Jahreswechsel sind aber beliebte Termine für gesetzliche
Änderungen. Wer sich also gegen Ende eines Jahres mit dem Gedanken
trägt, einen Riester-Vertrag abzuschließen, sollte prüfen, ob nicht ein
Vertragsabschluss noch im alten Jahr bessere Konditionen sichert. Auf
die folgenden Punkte sollte darauf insbesondere geachtet werden.

Frühestmögliche Auszahlung
Ab wann frühestens eine Rente
aus dem Riester-Vertrag bezogen werden kann, hängt vom Datum des
Vertragsabschlusses ab. Bei einem Riester-Vertrag konnte bisher die
Auszahlung ab dem 60. Lebensjahr erfolgen. Bei Verträgen, die
erst in 2012 abgeschlossen werden, verschiebt sich die Auszahlung um
volle zwei Jahre. Anders als in der gesetzlichen Rente erfolgt keine
stufenweise Anpassung, sondern in einem Schritt von zwei Jahren.

Höhe der Garantieverzinsung
Die garantierte Verzinsung ist in den vergangenen Jahren bereits von ehemals 4% auf zuletzt 2,25%
gesunken. Ab 2012 sinkt der Garantiezins noch einmal auf dann 1,75%.
Darüber hinaus gibt es je nach Vertragsart Überschussbeteiligungen, die
in der zukünftigen Höhe nicht vorhersehbar sind. Aufgrund des Charakters
der Anlage als Altersversorgung gilt hier auch nicht das Prinzip der
Renditemaximierung, sondern im Vordergrund steht die sichere Anlage mit
einer garantierten Auszahlung.

Zulage und Steuervorteil für das laufende Jahr
Die
staatliche Zulage – das Hauptargument für viele Riester-Sparer – wird
natürlich nur für die Jahre gezahlt, in denen ein Riester-Vertrag
bestand und in denen auch eine Einzahlung erfolgte. Wird also bis zum
Jahresende noch ein neuer Vertrag mit Eigenbeiträgen bedient, entsteht
ein Zulagenanspruch für das laufende Jahr. Verträge, die am Anfang des
nächsten Jahres abgeschlossen werden, sind auch erst für das nächste
Jahr zulagenberechtigt. Das gleiche gilt für den Steuervorteil, der für
viele Riester-Sparer eine attraktive Zusatzrendite darstellt.

Nicht vorschnell handeln
Wie bei allen anderen langfristigen Verträgen gilt, dass diese nicht vorschnell abgeschlossen werden sollten, auch wenn bevorstehende Änderungen oder engagierte Berater dazu verleiten mögen. Der Riestervertrag sollte (auch hinsichtlich der enthaltenen Kosten) verständlich sein und zur jeweiligen Lebenssituation passen. Dabei ist nicht nur die jetzige Situation zu berücksichtigen, sondern es empfiehlt sich auch ein Ausblick in die erwartete Zukunftssituation.