Minijobber profitieren von Versicherungspflicht

Seit dem 1. Januar 2013 sind Minijobber automatisch in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert. Mit relativ geringen Beiträgen können so grundlegende Rentenansprüche erworben werden. Wenn Sie in einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis arbeiten, sollten Sie die Details der neuen Regelung kennen.

Seit dem 1. Januar 2013 gibt es neue Regelungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung, den sogenannten Minijobs. Die Verdienstgrenze wurde von 400 auf 450 Euro angehoben und Minijobber sind bei neuem Vertragsabschluss jetzt automatisch in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert.

Altverträge können auch versicherungspflichtig werden

Durch die Anhebung der Verdienstgrenze können Minijobber nun auch über 400 Euro monatlich verdienen. Steigt der Verdienst über die alte Grenze, tritt Versicherungspflicht ein. Auf Antrag können sich diese Beschäftigten aber von der Versicherungspflicht befreien lassen, so dass der Minijob weiterhin sozialabgabenfrei bleibt.

Günstige Beiträge für Minijobber

Da der Arbeitgeberanteil wie
bisher 15% beträgt, entfallen auf den Arbeitnehmer (Minijobber) nur
geringe Beiträge in Höhe von 3,9% (Gesamtbeitrag 18,9%). Der
Mindestbeitrag des Arbeitnehmers beträgt 6,83 Euro. Der von einem
Minijobber aufzubringende Höchstbeitrag beträgt demnach 17,55 Euro.

Vorteile durch die Versicherungspflicht

Nun mag ein Minijobber einwenden, dass die durch diese Versicherung zu erwerbenden Rentenansprüche gering sein werden. Dies ist richtig, aber jeder sollte bedenken, dass die Rentenversicherung ihren Mitgliedern unabhängig von der Beitragshöhe Grundsicherungen bietet, die im Laufe des Erwerbslebens relevant werden können. So leistet die Rentenversicherung Reha-Maßnahmen und zahlt Übergangsgeld nach einer Reha-Maßnahme oder nach Entgeltfortzahlung. Versicherte können außerdem geförderte Riester-Verträge abschließen oder eine betriebliche Altersversorgung abschließen.

Die Möglichkeit, sich von der Rentenversicherungspflicht befreien zu lassen, scheint auf den ersten Blick attraktiv. Betrachtet man jedoch die Situation ganzheitlich, sollte sich jeder gut überlegen, ob die relativ geringen Beiträge nicht doch sinnvoll angelegt sind.