Altersvorsorge für Selbständige – welche Möglichkeiten gibt es?

Eine Altersvorsorge ist für jeden sinnvoll. Auch Selbständige sollten sich über eine frühzeitige Altersvorsorge informieren, um der Altersarmut vorzubeugen. Doch aufgrund des unübersichtlichen Angebots verpassen viele Freiberufler das rechtzeitige Abschließen der Altersvorsorge. experto zeigt Ihnen deshalb die Möglichkeiten einer Altersvorsorge für Selbständige.

Wann erhalten Selbständige eine gesetzliche Rentenversicherung?
Haben Sie in Ihrer Zeit als Arbeitnehmer in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt, so bleibt dieser Anspruch erhalten. Für bestimmte selbständige Berufsgruppen ist die Einzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung Pflicht. Dazu gehören unter anderem Handwerker, Hebammen, Lehrer oder Künstler.

Für den Freiberufler reicht die Rente aus der Rentenversicherung jedoch meist nicht aus. Daher sollten Sie sich über andere Formen der Altersvorsorge für Selbständige Gedanken machen.

Die Rürup-Rente: Altersvorsorge für Selbständige
Als Selbständiger erhalten Sie seit 2005 grundsätzlich die Basis-Rente (Rürup-Rente) als Altersvorsorge vom Staat. Damit ist versichert, dass Sie im Alter nicht ohne Unterstützung dastehen. Mit der Basis-Rente erhalten Sie ab dem 60. Lebensjahr eine monatliche Rente. Jährlich können Sie bis zu 20.000 Euro steuerlich geltend machen.

Die Versicherung hat aber auch einige Nachteile: Verstirbt der Versicherte, so fällt das Geld an die Versicherung und nicht etwa an die Hinterbliebenen. Des Weiteren ist die Rürup-Rente nicht abtretbar und Sie können diese nicht verkaufen. Es empfiehlt sich, gleichzeitig einen Hinterbliebenenschutz einzurichten, sodass die Rente im Todesfall an die Familie ausgezahlt wird.

Klassische Altersvorsorge für Selbständige
Viele Freiberufler greifen zusätzlich auf eine private Rentenversicherung oder eine Kapitallebensversicherung zurück. Diese sollte man aber mit spätestens 50 Jahren eingerichtet haben, da sonst die Laufzeit zu kurz wird, um eine ausreichende Rente zu erhalten.

Jüngere Selbständige sollten auf einen ungeförderten Riester-Fondssparplan zurückgreifen. Denn als Selbständiger können Sie ungefördert riestern. Ein solcher Vertrag besteht mindestens 12 Jahre lang und wird erst ab dem 60. Lebensjahr ausgezahlt. Steuerlich wird der Riester-Fondssparplan wie die private Rentenversicherung oder die Kapitallebensversicherung gehandhabt.

experto meint: Vermeiden Sie das Risiko der Altersarmut: Eine frühzeitige Altersvorsorge für Selbständige ist in jedem Fall lohnenswert. Welche Art der Altersvorsorge für Sie infrage kommt hängt von verschiedenen Faktoren ab (Budget, Alter, Lebenssituation). Wichtig ist, dass Sie nicht auf eine Form der Altersvorsorge setzen. Sorgen Sie als Selbstständiger zusätzlich mittels Immobilien oder Investmentfonds für eine adäquate Altersvorsorge vor.