Grundsicherung durch Rente: Was tun Sie, wenn Ihre Rente nicht reicht?

Sie kommen mit Ihrer schmalen Rente nicht zurecht und Ihre Ersparnisse sind aufgebraucht. Beantragen Sie Grundsicherung, um das tägliche Leben finanzieren zu können. Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zu diesem Themenkreis.

Anspruch auf Grundsicherung zuzüglich zur Rente
hat, wer die Regelaltersgrenze erreicht hat. Wenn Sie vor 1947 geboren sind, dann liegt diese Grenze bei 65 Jahren. Für nach 1964 Geborene ist die Altersgrenze 67 Jahre. Zwischen diesen Geburtsjahrgängen gibt es schrittweise Abstufungen.

Anspruch haben alle, deren Einkommen nicht zur Sicherung des Lebensunterhaltes ausreicht

Sie haben Anspruch auf Grundsicherung zusätzlich zur Rente, wenn Ihr Einkommen oder Vermögen so gering ist, dass es nicht zur Sicherung Ihres Lebensunterhaltes ausreicht. Es wird davon ausgegangen, dass dies der Fall ist, wenn Ihnen weniger als durchschnittlich 758 EUR monatlich zur Verfügung stehen. Um Grundsicherung trotz Rente zu beantragen, müssen Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland haben. Ausländer benötigen eine gültige Aufenthaltserlaubnis.

Ob Sie eine Altersrente oder eine Rente wegen voller Erwerbsminderung erhalten, hat keinen Einfluss auf Ihren Anspruch für die Grundsicherung. Erhalten Sie eine Erwerbsminderungsrente, kann die Grundsicherung nur gezahlt werden, wenn Sie diese Rente nicht aufgrund der Arbeitsmarktlage, sondern wegen Ihrer verminderten Erwerbsfähigkeit bekommen.

Beziehen Sie Erwerbsminderungsrente wegen des Arbeitsmarktes, haben Sie eventuell Anspruch auf andere Leistungen wie Sozialhilfe oder Grundsicherung für Arbeitssuchende.

Wer hat keinen Anspruch auf Grundsicherung plus Rente?

Sollten Sie Ihre Bedürftigkeit in den letzten zehn Jahren vor Antragstellung vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben, z. B. indem Sie Ihr Vermögen verschenkten, dann haben Sie keinen Anspruch auf die Grundsicherung  plus Rente. Auch wer seinen Wohnsitz im Ausland hat oder Asylleistungen beantragt hat, gehört nicht zu den Berechtigten.

Welches Einkommen wird angerechnet? Lebenspartner, Kinder, Schonvermögen

Wie viel Grundsicherung Sie zuzüglich zur Rente bekommen, hängt von verschiedenen Faktoren ab. So wird auch das Einkommen des Ehepartners oder Lebensgefährten zur Berechnung hinzugezogen. Ihre Kinder und Eltern sind erst ab einer bestimmten Einkommenshöhe unterhaltspflichtig, nämlich wenn deren Einkommen 100.000 Euro pro Jahr überschreiten.

Mit im Haushalt lebende andere Personen wie Geschwister oder Schwiegereltern fallen aus der Berechnung. Ihr Einkommen wird nicht angerechnet.

Was gilt als Einkommen?

Zum Einkommen zählen Erwerbseinkünfte, Renten (auch die Riester-Rente und Renten aus dem Ausland), Pensionen, Mieteinnahmen, Zinsen und Krankengeld. Nicht zum Einkommen zählen 30 Prozent des Einkommens aus selbstständiger oder nicht selbstständiger Tätigkeit, jedoch nur bis zu einer Höhe von maximal 50 Prozent des Regelbedarfs, der Grundrente und des Pflegegeldes. Auch mit einem Ehrenamt dürfen Sie bis zu 175 EUR hinzuverdienen.

Haben Sie Vermögen, so müssen Sie dieses erst aufbrauchen, bevor Sie Anspruch auf Grundsicherung haben. Zum Vermögen zählen Bargeld, Wertpapiere, Sparguthaben, Haus- und Grundvermögen und das Auto. Nicht zum Vermögen zählen das Schonvermögen (zwischen 2600 EUR und 3214 EUR in bar) und ein angemessenes Grundstück sowie Hausrat.

Erbstücke, deren ideeller Wert den Verkaufswert übersteigt, werden nicht in die Berechnung einbezogen. Sie müssen also aus eigener Kraft alles tun, um sich aus der Hilfsbedürftigkeit zu befreien, aber niemand kann verlangen, dass Sie den Ehering Ihrer Mutter versteigern.

Wie hoch ist die Grundsicherung mit Rente?

Die Höhe der Grundsicherung richtet sich nach dem Regelsatz. Der persönliche Bedarf liegt zwischen 313 EUR und 391 EUR. Die angemessenen Kosten der Unterkunft werden berücksichtigt, ebenso wie die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Bei privaten Krankenkassen kommt es hierbei auf die Höhe der Beiträge an. Auch wenn Sie in einer Eigentumswohnung, im eigenen Haus oder im Alters- oder Pflegeheim leben, können Sie Grundsicherung  mit Rente erhalten.

Für Beratung und den Antrag ist das Sozialamt, Bereich Grundsicherung, zuständig. Ihr Anspruch beginnt am ersten Tag  des Monats, in dem Sie Ihren Antrag stellen.

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