Geheimnisse der Riester-Rente

So mancher Sparer weiß gar nicht, dass er Anspruch auf die staatlich geförderte Altersvorsorge hat. Aus diesem Grund lüftet dieser Artikel ein paar der Geheimnisse rund um die Riester-Rente.
1. 400€- Jobber bekommen Riester-Förderung
Wenn Sie die vom Arbeitgeber auf Ihren Lohn gezahlten Pauschalbeiträge zu vollwertigen Pflichtbeiträgen machen, sie also aufstocken bis zur Höhe des normalen Beitragssatzes in der Rentenversicherung (momentan 19,9%), erwerben Sie als Minijobber Rentenansprüche. Im gewerblichen Bereich müssen Sie die Pauschalabgabe von 15% damit um 4,9 Prozentpunkte aufstocken, im privaten Bereich um 14,9 Prozentpunkte. Durch die Aufstockung sind Sie in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert und haben Anspruch auf die Riester-Rente. Sie zahlen bei 4,9 Prozentpunkten Aufstockung also monatlich 19,60€ in die Versicherung ein.
2. Selbstständige bekommen Riester-Rente
Hat Ihr Ehegatte Anspruch auf Riester-Förderung, dann kommen Sie als Selbstständiger auch in den Genuss der staatlichen Förderung. Der unmittelbar begünstigte Sparer muss allerdings immer seinen Mindesteigenbeitrag in den Vertrag eingezahlt haben.
3. Elterngeld-Empfänger bekommen Riester-Rente
Eltern sind während des Elterngeld-Bezuges grundsätzlich rentenversicherungspflichtig und haben damit einen unmittelbaren Anspruch auf die Riester-Zulagen.
4. Im Auslandsjob riestern
Werden Sie von Ihrem Arbeitgeber eine Zeit lang ins Ausland geschickt und geben deswegen sogar Ihren deutschen Wohnsitz auf, heißt das nicht, dass Sie auf Riester verzichten müssen. Wenn Sie nach diesem Aufenthalt Ihren Wohnsitz wieder nach Deutschland verlegen, können Sie die Zulagen nachträglich beantragen. Sie müssen dafür aber in den entsprechenden Jahren Ihren Mindesteigenbeitrag eingezahlt haben.

Für weitere Informationen finden Sie unter www.orgenda.de/downloads unseren kostenlosen Riester-Ratgeber.