Freiwillige Rentenversicherung: Wie hoch sind die Beiträge?

In der Rentenversicherung freiwillig versicherte Personen bestimmen Anzahl und Höhe der Beiträge - zumindest innerhalb gewisser Beitragsgrenzen - selbst. Man kann pro Kalenderjahr einen oder bis zu zwölf Monatsbeiträge zahlen und dabei jeden Betrag zahlen, der wischen dem Mindest- und Höchstbeitrag liegt.

Nicht jeder ist in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert. Vor allem Selbstständige müssen Ihre Altersvorsorge selbst regeln. Ihnen steht aber unter bestimmten Umständen offen, sich freiwillig in der Rentenversicherung zu verschichern.

Mindest- und Höchstbeiträge für die freiwillige Rentenversicherung

Wenn man in der Rentenversicherung freiwillig versichert ist, kann man die Anzahl der Beiträge und die Höhe der Beitragszahlungen – sofern diese zwischen dem Mindest- und Höchstbetrag liegen – frei wählen. Auf die Anzahl der Beiträge kommt es dann an, wenn man Versicherungszeiten für einen Rentenanspruch benötigt. Auf die Höhe der Beiträge zur freiwilligen Rentenversicherung kommt es hingegen an, wenn Sie die spätere Rente steigern möchten.

Wer freiwillig Versicherungsbeiträge zahlen möchte, der kann bei einem Beitragssatz von 19,6 Prozent (2012)

  • als Mindestbeitrag monatlich 78,40 Euro,
  • als Höchstbeitrag monatlich 1.097,60 Euro

in die Rentenversicherung freiwillig einzahlen. Für die Zukunft kann die Beitragshöhe jederzeit geändert, die Zahlung eingestellt und dann später wieder aufgenommen werden.

Anwartschaften durch freiwillige Rentenversicherung sichern

Hinweis: Wer freiwillig Beiträge zahlt, um die Anwartschaft auf Rente wegen Erwerbsminderung zu erhalten, darf bei seinen Beiträgen keinen Monat auslassen. Es dürfen keine Lücken entstehen. Da bereits gezahlte Beiträge nachträglich allerdings nicht mehr geändert werden können, sollte man sich genau überlegen, in welcher Anzahl und in welcher Höhe freiwillige Beiträge für die Rentenversicherung am sinnvollsten sind.