Der Unterschied: Erwerbsminderungsrente und Berufsunfähigkeitsrente

Die Begrifflichkeiten sind ähnlich, die Bedeutung von Erwerbsminderungsrente und Berufsunfähigkeitsrente ist jedoch verschieden. Wer wann welche Leistung erhält hängt davon ab, ob eine private Versicherung vorliegt oder nicht. Mehr dazu lesen Sie in diesem Artikel.

Die Begriffe Erwerbsunfähigkeit, Erwerbsminderung und Berufsunfähigkeit sind schnell vermischt und die Grenzen verschwimmen. Dennoch gibt es ganz klare Unterschiede zwischen den verschiedenen Begriffen.

Was genau ist die Erwerbsminderungsrente?

Die Erwerbsminderungsrente ist ein Schutz vor dem Verlust des Erwerbseinkommens aufgrund von Invalidität. Personen, die einen Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung haben, haben auch bei einer Erwerbsunfähigkeit Ansprüche auf eine Erwerbsminderungsrente. Die Erwerbsminderungsrente kann dabei vollumfänglich oder anteilig bezogen werden.

Eine vollumfängliche Erwerbsminderungsrente erhalten Personen, die gar nicht oder maximal bis zu drei Stunden am Tag arbeiten können. Die volle Erwerbsminderungsrente liegt bei 40 % des letzten Bruttogehalts, was ungefähr 30 % des letzten Nettogehalts ausmacht. Um eine volle Erwerbsminderungsrente zu erhalten müssen die Betroffenen zahlreiche Formulare ausfüllen und Atteste nachweisen.

Die Prüfung erfolgt individuell von Fall zu Fall

Eine anteilige Erwerbsminderungsrente erhalten Personen, die noch bis zu sechs Stunden am Tag arbeiten können. Die anteilige Erwerbsminderungsrente liegt bei 20 % des letzten Bruttoeinkommens, in diesem Fall wird die Rente mit dem Einkommen verrechnet.

Wann welche Rente ausgezahlt wird, ist von Fall zu Fall sehr verschieden, da ganz unterschiedliche Kriterien einen Einfluss haben. So kann eine Person vielleicht noch drei Stunden am Tag arbeiten, allerdings ist es ihr aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich, den Weg zur Arbeit zu bestreiten.

Berufsunfähigkeit ist deutlich spezieller als Erwerbsunfähigkeit

Eine Berufsunfähigkeitsrente kann nur privat bezogen werden und ist unabhängig von der gesetzlichen Rentenversicherung. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung wird bei einer Versicherungsgesellschaft für einen gewissen Beitrag im Monat abgeschlossen, die dann zahlt, wenn ein Betroffener seinen konkreten Beruf aufgrund eines Unfalls oder einer Krankheit nicht mehr ausüben kann. Dabei geht es nicht um die konkrete Erwerbsunfähigkeit, sondern um die Unfähigkeit im erlernten Beruf weiterzuarbeiten.

So kann es beispielsweise sein, dass ein Berufssportler aufgrund einer chronischen Entzündung seinen Sport nicht mehr ausüben kann. Theoretisch könnte er aber noch in diversen anderen Positionen arbeiten, die beispielsweise im Sitzen oder mit weniger körperlicher Anstrengung verrichtet werden.

Abstrakte Verweisung vermeiden

Da er aber eine Berufsunfähigkeitsversicherung hat und er definitiv in seinem Beruf nicht mehr arbeiten kann, erhält er eine Berufsunfähigkeitsrente und muss nicht in einen Bürojob oder ähnliches wechseln. Wichtig dafür ist, dass in seinem Versicherungsvertrag nicht die Klausel zur abstrakten Verweisung steht, also dass er doch jederzeit in einen anderen Job verwiesen werden kann.

Gerade für Selbstständige, die nicht in die Rentenkasse einzahlen, ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung unabdingbar, um im Ernstfall abgesichert zu sein und nicht auf die Grundsicherung vom Sozialamt angewiesen zu sein.

Der Deutsche Rentenversicherungsbund ist der Ansprechpartner bei Fragen rund um die Themen Erwerbsminderungsrente, Erwerbsunfähigkeit und Berufsunfähigkeit. Mehr zum Thema Erwerbsminderungsrente und wann Sie diese erhalten, lesen Sie hier!