Altersvorsorge: Auch bei Arbeitslosigkeit daran denken

Die Altersvorsorge bei Arbeitslosigkeit ist oft ein brisantes Thema. Hartz IV heißt das Schreckgespenst der Leistungsgesellschaft. Es bedeutet, es nicht geschafft zu haben, von Fürsorge zu leben und Selbständigkeit einzubüßen. Nicht nur das, auch vieles an lebenslang angespartem Kapital geht verloren. Die Altersvorsorge war umsonst. Doch stimmt das wirklich? Und was bedeutet das konkret?

Hartz IV: Ihre Freibeträge für die Altersvorsorge
Wenn Sie Hartz IV beziehen, ist ein Begriff für Sie wichtig: der Begriff des Schonvermögens. Dies bedeutet, dass Sie sehr wohl berechtigt sind, Vermögen zu besitzen und somit Altersvorsorge bei Arbeitslosigkeit zu planen. Es gelten für Sie folgende Freibeträge:

  • pro Kind maximal 3.100 Euro
  • bei Erwachsenen ein Betrag, der sich errechnet aus der Anzahl der vollendeten Lebensjahre multipliziert mit 150 Euro, jedoch mindestens 3.100 und höchstens 9750 Euro
  • Außerdem dürfen Sie noch eine Lebens- oder Rentenversicherung weiterführen, deren Höchstsumme bei maximal 16.250 Euro liegt und die keinesfalls vor dem Renteneintrittsalter ausgezahlt wird.

Altersvorsorge: Machen Sie Ihre Versicherung unantastbar
Um dies sicherzustellen, ist oft eine Teilkündigung des Vertrages nötig. Teilkündigung bedeutet, dass die Versicherungssumme Ihres Vertrages auf das zulässige Höchstmaß herabgesetzt wird. Sie bekommen dann den Rückkaufswert des Vertragsteils oberhalb des Freibetrags ausgezahlt.

Der Vorteil für Sie ist, dass Sie Ihre Versicherung zu den alten Bedingungen weiterführen können, dass Sie keinen neuen Vertrag (zu gegebenenfalls schlechteren Konditionen wegen des höheren Alters und eventuell verschlechtertem Gesundheitszustand) abschließen müssen.

Darüber hinaus müssen Sie den Vertrag sperren, das heißt einen Verwertungsausschluss mit Ihrem Versicherer vereinbaren, dass dieser Vertrag keinesfalls vor dem Renteneintritt zur Auszahlung gelangt. Nur wenn eine solche Vereinbarung schriftlich vorliegt, kann der Vertrag bestehen bleiben.

Neuer Job: Neuanfang für die Altersvorsorge?
Problematisch kann es dann werden, wenn Sie wieder in Arbeit kommen und wieder eine Altersvorsorge ansparen wollen. Hier müssen Sie beachten, dass eine erhöhte Versicherungssumme auch ein erhöhtes Risiko für den Versicherer bedeutet. Dies bedeutet, dass hier eine neue vertragliche Grundlage geschaffen werden muss.

Da Sie älter geworden sind und eventuell auch ein veränderter Gesundheitszustand zu berücksichtigen ist, müssen Sie damit rechnen, dass auf Sie ein höherer Beitrag zukommt, um auf dasselbe Vorsorgeniveau zu kommen, wie vor der Arbeitslosigkeit.

Markus Köhler, Experte für Versicherung und Finanzen empfiehlt:
Ihre bisherige Lebensversicherung sollten Sie, wenn Sie nach Ihrer Arbeitslosigkeit wieder für Ihr Alter vorsorgen möchten und können, als eigenständigen Vertrag weiterführen. Zwar ist es möglich und auch in der Praxis angewendet, dass ein bestehender Vertrag in eine neue Versicherung als Einmalbeitrag einfließt, doch verlieren Sie allein deswegen dabei Geld, weil für den neuen Vertrag ein höherer Beitrag gilt, unabhängig von steuerlichen Konsequenzen.