Achten Sie auf diese Fallstricke bei der Rentenversicherung für Selbstständige

Selbstständige und Freiberufler können nicht nur frei über ihre Aufgaben und Arbeitsweise bestimmen – auch in Sachen Altersvorsorge sind sie auf sich gestellt. Genau diese Wahlfreiheit stellt viele Betroffene vor die Qual der Wahl. Denn neben zahlreichen unterschiedlichen Policen gibt es auch die Möglichkeit, mit der gesetzlichen Rentenversicherung vorzusorgen.

Wer sich über Möglichkeiten der privaten Altersvorsorge für Freiberufler informieren möchte, stößt schnell auf die verschiedenen Varianten der privaten Rentenversicherung. Was viele Betroffene nicht wissen: Unter Umständen unterliegen sie auch in der Rentenversicherung der Versicherungspflicht.

Gesetzliche Rentenversicherung für Selbstständige?

Nicht alle Selbstständigen können und müssen ausschließlich privat fürs Alter vorsorgen. Für einige Berufsgruppen existiert nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung eine gesetzliche Versicherungspflicht. Dazu zählen z. B.:

  • Handwerker
  • Lehrkräfte
  • Erzieher
  • Pflegedienstleistende
  • Lotsen
  • Künstler
  • Publizisten

Sie müssen wie jeder Arbeitnehmer den allgemeingültigen, einkommensabhängigen Beitrag zur Rentenversicherung entrichten. Für Künstler und Publizisten übernimmt die Künstlersozialkasse wie der Arbeitgeber die Hälfte der Beiträge.Was einerseits lästige Pflicht ist, hat durchaus viele Vorteile: Die gesetzliche Rentenversicherung bietet im Vergleich zu privaten Alternativen eine durchaus ansehnliche Rendite und beinhaltet darüber hinaus Zusatzleistungen wie die Hinterbliebenenvorsorge oder Leistungen bei Arbeitsunfähigkeit.

Genau deswegen kann es sich für Selbstständige und Freiberufler auch lohnen, eine freiwillige Versicherung anzustreben oder einen Antrag auf Pflichtversicherung zu stellen.

Berufsständische Versorgung: Pflichtversicherung für ausgewählte Freiberufler

Neben der gesetzlichen Rentenversicherung für Selbstständige besteht für einige Freiberufler auch die Pflicht, sich einem berufsständischen Versorgungswerk anzuschließen. Davon betroffen sind kammerfähige freie Berufe, also beispielsweise

  • Anwälte und Notare
  • Steuerberater
  • Architekten
  • Apotheker
  • Ärzte

Im Prinzip handelt es sich dabei um ein Pendant zur gesetzlichen Rentenversicherung für Selbstständige, welches in den 1920ern in Deutschland eingerichtet wurde, damit Freiberufler nicht ausschließlich auf private Altersvorsorge angewiesen sind. Eine freiwillige Mitgliedschaft ist hier nicht möglich: Die der ersten Säule der Altersvorsorge zuzurechnenden Pflichtversicherung besteht exklusiv für die genannten Berufsgruppen.

In Sachen Rentenversicherung für Selbstständige gibt es mehr Optionen, als viele wissen. Die meisten derjenigen, die privat vorsorgen wollen bzw. müssen, informieren sich über möglichst renditeträchtige Anlageformen privater Policen. Und übersehen dabei, dass auch die gesetzliche Rentenversicherung eine attraktive Vorsorge bieten kann, die den Vergleich zu den privaten Alternativen nicht zu scheuen braucht.

In jedem Fall prüfen sollten Selbstständige und Freiberufler, ob sie nicht sogar einer Versicherungspflicht unterliegen, um nicht schlimmstenfalls hohe Nachforderungen zahlen zu müssen, die sich über Monate oder gar Jahre aufsummiert haben.

Mehr zu dem Thema finden Sie in Muss ich als Selbstständiger Beiträge zur Rentenversicherung zahlen!