Urlaub mit Hund: Wenn der Vierbeiner mit auf Reisen geht

So mancher Hundebesitzer liebt seinen vierbeinigen Freund so sehr, dass ein Urlaub ohne Hund unvorstellbar für ihn ist. Für diejenigen, die Ihren Urlaub lieber mit Hund planen, gibt es aber mittlerweile auch reichlich Alternativen neben der ungeliebten Hundepension.

Zahlreiche Portale für den Urlaub mit Hund

Im World Wide Web gibt es eine Reihe von Portalen, die sich ausschließlich auf Urlaube mit Hunden spezialisiert haben. Wo soll es hingehen? Urlaub mit Hund innerhalb Deutschlands? Oder doch lieber Bulgarien, Spanien oder Italien?

Das Portal http://www.reisen-mit-hund.org/ navigiert Sie zum Beispiel  in alle möglichen Länder und präsentiert Ihnen dort Ferienhäuser und Wohnungen, in denen auch Hunde als Urlaubsgäste willkommen sind. Hier finden sich hundefreundliche Ferienwohnungen in der ganzen Welt verteilt. Von Deutschland, Österreich und der Schweiz über Portugal, Spanien, Frankreich und Griechenland bis zur Türkei, Ungarn und sogar den USA.

Einreisebestimmungen für den Urlaub mit Hund

Ob eine Reise innerhalb der EU oder auch außerhalb zum Beispiel in die Türkei – Sie müssen sich im Urlaub mit dem Hund an Einreisebestimmungen halten. Die Krux: Es gelten nicht nur die Einreisebestimmungen Ihres Urlaubslandes, sondern auch noch die der Durchreiseländer.

Auch wenn Ihr Urlaubsland bzw. Urlaubsort keine oder weniger strenge Vorschriften besitzt, wenn Sie einen Kampfhund besitzen, empfiehlt es sich dennoch diese Papiere immer bei sich zu haben.

Eine genaue Übersicht, welche Einreisebestimmungen für Ihr Urlaubsland gelten finden Sie auf dieser Internetseite.

Reisen mit dem Hund – die verschiedenen Möglichkeiten

Ob Bahn, Boot, Auto oder Flug – irgendwie müssen Sie den Urlaubsort mit ihrem Hund erst einmal erreichen. Das bedarf einer guten Planung. Vorab sollten Sie klären, ob eine Einfuhr von Hunden überhaupt erlaubt ist. Innerhalb der EU benötigen Sie einen EU-Heimtierausweis. Die EU-Heimtierpässe können sofort in der Tierarztpraxis ausgestellt werden. Wenn noch nicht erfolgt wird gleichzeitig die Kennzeichnung des Tieres mit einem Mikrochip vorgenommen. Der wird in den meisten Länder verlangt.

Dann geht es um das spezielle Transportmittel:

Auf Flügen dürfen Sie zum Beispiel kleine Hunde unter 5 kg sogar mit ins Flugzeug nehmen. Allerdings brauchen Sie dafür einen kleinen Transportbehälter. Größere Tiere müssen grundsätzlich in einer flugtauglichen Hundetransportbox im Gepäckraum mitfliegen. Je nach Fluggesellschaft und Flugzeugtyp werden 1 bis 2 Hunde an Bord akzeptiert. Allerdings variieren die Regelungen stark.

Sollten Sie Ihren großen Hund per Flugzeug mitnehmen wollen, können Sie das   14 Tage vor Abflug anmelden. Dazu kontaktieren Sie einfach die Frachtabteilung des betreffenden Flughafens. Hier findet man heraus, ob genug Platz vor Ort und auch in der Verbindungs -maschine ist.

Zum Einchecken der Transportbox ist vorab eine Menge Papierkram zu erledigen. Erstens brauchen Sie den Impfpass Ihres Hundes, damit an den Zwischenstationen oder am Ziel kontrolliert werden kann, ob die Impfungen in Ordnung sind. Der Preis ergibt sich aus der Grösse des Käfigs (m³) und des Gewichtes des Hundes. Dieser wird bar vor Ort kassiert.

Auch für die Autofahrt ist eine Transporbox ideal, um den Hund im Auto auch sichern zu können.

Eine Fahrt mit der Bahn ist mit dem Hund relativ unproblematisch, aber je nach Größe nicht ganz billig. Wenn Sie einen Hund mitnehmen, der nicht im Transportbehältnis als Handgepäck transportiert werden kann, zahlen Sie nämlich den halben Normal- oder Sparpreis. Kleine Hunde können Sie in einem Transportbehälter dagegen unentgeltlich mitnehmen. Die Bahntickets für Ihren Urlaub mit Hund können Sie nicht online buchen und keine Sitzplatzreservierungen vornehmen. Bei internationalen Reisen zahlen Sie für Hunde grundsätzlich den Kinderfahrpreis 2. Klasse. Außerdem müssen alle Hunde, die nicht in einen Transportbehälter passen, an der Leine gehalten werden und unterliegen der Maulkorbpflicht. Nur Blindenhunde oder Begleithunde schwerbehinderter Menschen sind vom Maulkorbzwang ausgenommen.

Internationaler Impfpass für den Urlaub mit Hund

Es muss in jedem Fall ein Internationaler Impfpass vorhanden sein, aus dem ersichtlich ist, wie lange die letzte Tollwut-Impfung zurück liegt.

Je nach Einreiseland müssen Sie unterschiedliche Bedingungen erfüllen, was die Gesundheit Ihres Hundes betrifft. Außerdem sollten Sie die eigentliche Aufenthaltsdauer bedenken und sicherstellen, dass der Impfschutz ausreicht. Sonst sollten Sie vorab nachimpfen lassen. Eine Abstempelung des Impfeintrages durch den Tierartz bis spätestens 5 Tage vor Abflug wird fast überall gefordert. Sollte es nicht erforderlich sein, lassen Sie es trotzdem abzeichnen: zusätzliche Stempel wirken im Ausland immer besser und seriöser.

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