Tipps für das Auswandern nach Frankreich – Behördengänge

Sie möchten nach Frankreich auswandern und fragen sich, welche Behördengänge im neuen Heimatland anstehen? Frankreichs Bürokratie ist komplex und manchmal schwer zu verstehen, aber keine Sorge: Hier finden Sie Insider-Informationen und Tipps, wie Sie ein Konto eröffnen können, eine Sozialversicherungsnummer erhalten, sich krankenversichern und Ihren Wohnsitz anmelden.

Kontoeröffnung

Haben Sie bereits einen Arbeitsvertrag vorzuweisen, so ist die Kontoeröffnung einfach. Bankangestellte sind Neukunden gegenüber in der Regel sehr zuvorkommend und man kann sofort einen Antrag auf die sogenannte "Carte bleue" stellen. Diese Karte, die Maestro- und Kreditkarte in einem darstellt, ist in ganz Frankreich das gängigste Zahlungsmittel und wird auch im allgemeinen Sprachgebrauch als "Carte bleue" bezeichnet.

Wichtig zu wissen ist jedoch auch, dass sich in Frankreich trotz Carte bleue auch die Bezahlung mit Scheck noch immer großer Beliebtheit erfreut. Manche kleineren Geschäfte akzeptieren die Carte Bleue nicht und ziehen die Zahlung mit Scheck der Barzahlung vor. An anderen Stellen wird man dazu aufgefordert, als Garantie anstatt Kreditkartennummer einen Scheck zu hinterlassen. Sie sollten daher das kostenlose Angebot der Bank annehmen und sich sofort ein Scheckbuch ausstellen lassen.  

Nach Kontoeröffnung erhalten Sie von der Bank den "RIB" (relevé d’identité bancaire), das heißt, eine Bestätigung über die Bankverbindung. Diese wird in Frankreich häufig gefordert, sogar beim Abschluss eines Handyvertrags oder beim Mieten eines Autos. Man sollte also stets eine Kopie des RIB bei sich tragen.

Sozialversicherungsnummer

Der Erhalt einer Sozialversicherungsnummer ("numero de securité social") ist in Frankreich obligatorisch und erfolgt an derselben Stelle, wo Sie sich auch krankenversichern können: bei der "assurance maladie" (Krankenversicherung). Beim Besuch dieses Amtes sollten Sie alle Dokumente aus dem Heimatland sowie bereits in Frankreich gesammelte Papiere mitnehmen, da nahezu alle Dokumente vorgelegt werden müssen.

Dazu gehört ein Identitätsnachweis, der RIB (die oben genannte Bescheinigung über die Bankverbindung), eine aktuelle Abrechnung über Wasser oder Strom, ein Mietvertrag, Arbeitsvertrag, Nachweis über die bisherige Krankenversicherung und eine beglaubigte Kopie der Geburtsurkunde aus dem Heimatland. Um sich mehrmalige Laufereien zu ersparen, bringen Sie möglichst schon beim ersten Besuch die Übersetzungen von Papieren in deutscher Sprache mit, besonders eine französische Übersetzung der Geburtsurkunde.

Krankenversicherung

Es gibt in Frankreich nur eine staatliche Krankenversicherung, die "assurance maladie". Sie übernimmt 70% der Arzt- und Medikamentenkosten. Es steht Ihnen frei, sich um eine zusätzliche Krankenversicherung zu bemühen, die auch den Eigenanteil von 30% deckt. Manche Firmen bieten diese Zusatzversicherung bereits als Teil der Sonderleistungen für den Arbeitgeber.

Nach der Anmeldung bekommen Sie in der Regel nach wenigen Wochen einen Antrag für die Krankenkassenkarte, die sogenannte "Carte Vital" zugeschickt. Dieser Antrag wird ausgefüllt und darauf bekommen Sie die internationale Krankenkassenkarte zugeschickt. Sollten Sie in der Zwischenzeit einen Arzt aufsuchen müssen, stellt dieser Ihnen eine Rechnung aus, die für die Rückerstattung bei der "assurance maladie" abgegeben wird.

Wichtig zu wissen ist auch: Die ersten drei Monate in Frankreich wird jeder Ausländer bei der "assurance maladie" versichert. Nach Ablauf der drei Monate kann jedoch nur eine Person selbstständig versichert werden, die im Monat mindestens 60 Stunden arbeitet. Wer diese Stundenzahl nicht erreicht, muss über den Partner oder andere nahestehende Personen mitversichert werden.

Anmelden eines Wohnsitzes

Im Gegensatz zu Deutschland besteht in Frankreich keine Pflicht dazu, den Wohnsitz anzumelden. Wenn Sie jedoch eine Bestätigung darüber möchten, dass Sie über einen französischen Wohnsitz verfügen, gehen Sie einfach zum Rathaus Ihrer neuen Heimatstadt. Das Dokument wird Ihnen allein auf Grundlage Ihres Passes und Angabe der neuen Adresse ausgefüllt.

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